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GKS 324.0/GKS 644.0 7
Montage und Installation
Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise auf S. 4!
Achtung! Die zum Anschluß der Geräte zugelassene Kategorie kann regional
unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall ist beim örtlichen Gasversorgungsunter-
nehmen anzufragen, welche Gerätekategorie in Betracht kommt. Überprüfen
Sie, ob die Angaben auf dem Typenschild mit den örtlichen Anschlußbedin-
gungen (Gasart und Gasdruck) und die Geräteeinstellung übereinstimmen.
Bei Abweichungen muß das Gerät entsprechend umgestellt werden!
Beim Anschluß an das Gasnetz sind insbesondere die einschlägigen Vor-
schriften und Richtlinien der Institutionen des Landes zu beachten, in dem
das Gerät betrieben wird. In Deutschland und Österreich sind dies:
DVGW-TRGI 1986 Technische Regeln für Gasinstallation (Deutschland)
TRF 19881996 Technische Regeln Flüssiggas (Deutschland)
ÖVGW-TRGI und TRG 2 Teil 1 Technische Regeln (Österreich)
Vorschriften von örtlichen Gasversorgungsunternehmen sowie Behörden
(z.B. zum Feuerschutz) sind ebenfalls zu beachten.
Anschluß und Inbetriebnahme sowie Wartung, Reparatur und Ein- und Um-
stellarbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Gas-Installateur nach den
geltenden Sicherheitsbestimmungen vorgenommen werden. Dabei sind die
gesetzlich anerkannten Vorschriften und die Anschlußbedingungen des ört-
lichen Gas-Versorgungsunternehmens vollständig einzuhalten.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten gefährden die Sicherheit des Benutzers!
Dieses Gerät wird nicht an eine Abgasführung angeschlossen. Es muß nach
den geltenden Installationsbedingungen aufgestellt und angeschlossen wer-
den.Besonders zu beachten sind geeignete Belüftungsmaßnahmen.
Gerät bei Nichtzugänglichkeit des Anschlußsteckers durch LS-Schalter, Siche-
rungen oder Schütze mit mindestens 3 mm Kontaktöffnungsweite absichern.
Bei allen Reparaturen stets das Gerät mit einer dieser Einrichtungen strom-
los machen und die Gaszufuhr abstellen.
Die Lüftungsöffnungen dürfen nicht abgedeckt werden.
Bei der Umstellung von Erdgas auf Flüssiggas müssen in jedem Fall die
Haupt- und Kleinstelldüsen gewechselt werden. Dies gilt auch für den um-
gekehrten Fall. Die Umstellung darf nur von einem zugelassenen Fachmann
durchgeführt werden.
Umstellungen auf andere Gasarten müssen dauerhaft am Gerät auf dem Ge-
räteschild kenntlich gemacht werden.
Änderungen am Gerät sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Her-
stellers erlaubt.
Einbauvoraussetzungen
Der Aufstellungsraum muß einen Rauminhalt von min. 20 m
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haben und
durch ein Fenster oder eine Tür ins Freie gelüftet werden können.
Das Kochfeld wird in einen Arbeitsplattenausschnitt eingebaut, der entspre-
chend den nachfolgend angegebenen Einbaumaßen herzustellen ist.
Die Arbeitsplatte muß waagerecht ausgerichtet sein und sauber ausge-
schnitten werden.
Unterhalb des Arbeitsplattenausschnitts dürfen keine Traversleisten liegen.
Diese sind mindestens bis auf Arbeitsplatten-Ausschnittsgröße zurückzu-
schneiden.
Die Abstände des Muldenausschnitts vorn, hinten und seitlich müssen ent-
sprechend der Maßbilder eingehalten werden. Die vordere und hintere Steg-
breite ergeben sich bei einer Arbeitsplattentiefe von 600 mm. Bei größerer
Arbeitsplattentiefe vergrößert sich die hintere Stegbreite.
Es wird empfohlen, die Schnittflächen des Arbeitsplattenausschnitts mit ei-
nem wasserfesten Schutzanstrich zu versehen.
Der seitliche Abstand zu Hochschränken muß zu beiden Seiten mindestens
300 mm betragen.
Für den Gasanschluß wird unterhalb des Kochfeldes zusätzlicher Raum be-
nötigt.
Die Wandabschlußleiste muß aus hitzebeständigem Material bestehen und
darf im Bereich des Kochfeldes nicht mit Steckdosen versehen sein. Emp-
fohlen wird eine Kunststoffträgerleiste mit einer Deckleiste aus Aluminium.
Die auf der Arbeitsplatte aufliegende Schenkellänge darf 30 mm nicht über-
schreiten.
Die Wand oberhalb der Wandabschlußleiste im Bereich des Gerätes muß
aus nichtbrennbarem Material bestehen. Holz, Kunststoff, PVC-Folien etc.
entsprechen nicht diesen Anforderungen.
Bei normalem Gebrauch können auf die umgebenden Möbelteile erhöhte
Temperaturen einwirken. Die Möbelteile müssen den Anforderungen für
Wärmegeräte entsprechen. Bei Einbaumöbeln muß der Kunststoffbelag bzw.
das Furnier mit hitzebeständigem Kleber (100 °C) verarbeitet sein.
Der Mindestabstand von Hängeschränken und Dunstabzugshauben über der
Kochfläche beträgt 650 mm.
Vor dem Einbau und nach jedem eventuellen Ausbau ist die Abdichtung auf
Beschädigungen und lückenlose Auflage zu prüfen und ggf. zu erneuern.
Von einer zusätzlichen Verklebung mit Silikon o. ä. muß Abstand genommen
werden, da die Gefahr besteht, daß die beschichteten Arbeitsplatten be-
schädigt werden, wenn das Kochfeld abgenommen wird.
Ausnahme: Bei unebenen (z.B. keramikgefliesten) Arbeitsplatten ist eine
Abdichtung mit temperaturbeständigem, dauerelastischem Dichtmaterial er-
forderlich (z.B. mit Silikon, geeignet für Keramik). Dieses Dichtmaterial nur
um die Kante des Kochfeldes herum auftragen, nie unterhalb des Kochfel-
des!
Einbaumaße
GKS 324.0
GKS 644.0
* Gerätehöhe
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