3. Gesetzliche Gewährleistung und Garantieanspruch
Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung
Der Hersteller gewährt die 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf
Neuware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen
Sie einen Mangel fest, können Sie vom Hersteller verlangen, dass das Produkt repariert oder anders
nachgebessert wird.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das
in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast
allerdings um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs be-
standen hat.
Erläuterung Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Die Dauer und Bedingun-
gen werden dabei vom Hersteller frei bestimmt.
Herstellergarantie
Der Hersteller gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf Rahmenbruch und 6 Monate auf das gesamte
Fahrrad und dessen Anbauteilen. Hiervon ausgeschlossen sind sämtliche Verschleißteile, wie z. B.
Ketten, Pedale, Zahnriemen, Bereifung, Felgen, Schläuche, Lager, Schaltaugen, Bremsbeläge, Ketten-
räder, Ritzel, Innenlager, Schalt‐ und Bremszüge, Schalt‐ und Bremsleitungen sowie Lackierungen und
Aufkleber. Von der Gewährleistung sind sämtliche Schäden ausgeschlossen, die durch nicht Beach-
tung der Montageanleitung oder durch unsachgemäße Nutzung (Sprünge, Stunts, Tricks, Wheelies,
Downhill) entstanden sind. Das Fahrrad ist ausschließlich für den privaten Gebrauch zu verwenden.
Schäden die durch Vermietung, Leasing oder Teilnahme an Wettbewerben entstehen sind vollum-
fänglich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung verfällt, wenn Sie selbständig
Reparaturen, Umbauten oder andere Modifikationen an diesem Fahrrad vornehmen ohne dass hier-
bei Rücksprache mit dem Hersteller gehalten wurde. Die Gewährleistung verfällt ebenfalls, wenn die
in dieser Gebrauchsanleitung vorgeschrieben Wartungsintervalle nicht eingehalten werden sowie
eine sorgfältige Prüfung Ihres Fahrrades mindestens ein- bis zweimal jährlich nicht durchgeführt
wird.
Zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche ist der originale Kaufbeleg zusammen mit dem Service-
heft aufzubewahren. Mit dem Kauf werden die Garantiebestimmungen vollumfänglich und uneinge-
schränkt anerkannt.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
- keine Garantie bei Unfallschäden
- keine Garantie bei unsachgemäßer Benutzung
- keine Garantie bei Zweckentfremdung
- keine Garantie bei Schäden auf Grund falscher Montage
- keine Garantie, wenn die Inspektions- und Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden
- keine Garantie bei Verlust von Bau- und Anbauteilen