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7 Endbenutzer-Lizenzvertrag
0. Definitionen
Die folgenden Begriffe werden in diesem Vertrag, wenn mit Großbuchstaben geschrieben, im Sinne
der folgenden Definitionen verwendet. Der Vertrag beinhaltet möglicherweise auch weitere definierte
Begriffe.
Der Begriff „Vertrag“ bezieht sich auf diesen Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) und
enthält die Bedingungen für die Verwendung der Software, Datenbanken und Dienste, welche von
Ihnen in der Rolle des Endbenutzers in Anspruch genommen werden.
„Datenbank“ oder „Datenbankinhalt“ beziehen sich auf geografisch bestimmte Daten wie
Kartendaten, Interessenspunkte (Points of Interest, „POI“), 3D-Modelle, TMC-Positionstabellen,
Phoneme, Bilder, Audio- oder Videodateien und andere Daten ebenso wie alle für die Integration in
die Software geeignete Daten.
Der Begriff „Gerät“ bezieht sich auf die vom Lizenzgeber hergestellte oder vertriebene
Hardwareausstattung, auf dem das Navigationsprodukt installiert ist.
Der Begriff „Software“ bezieht sich auf die auf dem Gerät installierte
Wegbeschreibungsnavigationssoftware, einschließlich des Kerntriebwerks, weiterer Software-Module
und der grafischen Benutzeroberfläche, welche die Verarbeitung und/oder das Anzeigen der
Datenbanken und der Dienste ermöglicht. Der Begriff Software umfasst jedwede Änderungen,
Updates und Upgrades.
Der Begriff „Dienste“ bezieht sich auf die Bereitstellung von dynamisch wechselnden Informationen,
die möglicherweise durch die Software bereitgestellt, angezeigt oder übermittelt werden, wie zum
Beispiel, aber nicht ausschließlich, der Traffic Message Channel (TMC), Suchfunktionen,
Informationen zum Wetter und kommunalen Diensten. Dienste werden in der Regel online über das
Internet geleistet, können aber auch über andere Mittel (z. B. über Funkwellen im Fall des „RDS-
TMC“-Dienstes) übermittelt werden.
Der Begriff „Navigationsprodukt“ bezeichnet die Software, die Datenbanken sowie die Dienste
zusammen, wie sie (i) durch das Gerät vom Lizenzgeber vertrieben oder (ii) auf andere Weise auf
dem Gerät installiert werden.
1. Die Vertragsparteien
1.1 Dieser Vertrag wurde zwischen Ihnen als Endbenutzer (im Folgenden: „Benutzer“) und dem
Unternehmen, welches das Gerät zusammen mit dem Navigationsprodukt unter seinem eigenen
Namen und/oder seiner eigenen Marke verkauft/vertreibt (im Folgenden: „Lizenzgeber“)
abgeschlossen. Dieser Vertrag legt die Bedingungen und Beschränkungen für die Verwendung des
Navigationsprodukts fest. Der Benutzer und der Lizenzgeber werden zusammen als „Parteien“
bezeichnet.
1.2 Der Benutzer bestätigt und garantiert, dass (i) er/sie in keinem Land ansässig ist, das vom durch
die US-Regierung verhängten Embargo betroffen ist oder von der US-Regierung als „Terrorismus
unterstützendes“ Land ausgewiesen wurde und (ii) er/sie nicht in einer Liste der US-Regierung
figuriert, deren Parteien Verboten oder Einschränkungen unterliegen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der vorliegende Vertrag wird stillschweigend durch das konkludente Verhalten der Parteien ohne
Unterschreiben des Vertrages abgeschlossen.
2.2 Der Benutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb des
Navigationsproduktes, das den Gegenstand dieses Vertrages darstellt, alle folgenden Handlungen
eine rechtsverbindliche Einwilligung in die Vertragsbedingungen durch den Benutzer bedeuten: (i) alle
Formen des Einsatzes, die Installation auf einem Computer oder einem anderen Gerät (Handy,
Multifunktionsgeräte, persönliche Navigationsgeräte, Fahrzeugnavigationsgeräte oder
multifunktionale Haupteinheiten usw.), (ii) das Drücken der Schaltfläche „OK“, die im
Navigationsprodukt während der Installation oder der Verwendung angezeigt wird. Als Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gilt der Zeitpunkt der ersten Nutzungshandlung (Ingebrauchnahme).
2.3 Personen, die das Navigationsprodukt unrechtmäßig erworben oder unrechtmäßig auf einem
Gerät oder in einem Fahrzeug installiert haben, sind von der Nutzung des Navigationsproduktes nach
dem vorliegenden Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.