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8.3 Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch Mängel des Softwareproduktes
(einschließlich Fehler des Computerprogramms, der Unterlagen und der Datenbank) entstanden sind.
8.4 Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden aufgrund der Untauglichkeit des Softwareproduktes für
einen bestimmten Zweck oder der fehlerhaften Zusammenarbeit oder fehlenden Kompatibilität
desselben mit anderen Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software oder Hardware).
8.5 WEDER DER LIZENZGEBER NOCH DESSEN ZULIEFERER SIND DEM BENUTZER
GEGENÜBER FÜR ETWAIGE ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER INDIREKTE SCHÄDEN,
FOLGESCHÄDEN ODER VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ IN ZUSAMMENHANG MIT
DIESEM VERTRAG HAFTBAR, DARUNTER ENTGANGENE GEWINNE, KOSTEN FÜR
ERSATZPRODUKTE, NUTZUNGSAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN O. Ä.,
UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN
HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT.
UNBESCHADET ETWAIGER ANDERSLAUTENDER VERTRAGSBESTIMMUNGEN SIND
DRITTANBIETER (Z. B. DATENBANKEIGENTÜMER, KARTENANBIETER) ODER VERTRETER
DES LIZENZGEBERS DEM BENUTZER GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN
(UNGEACHTET DER ART UND WEISE) IM RAHMEN DES ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM
VERTRAG FINANZIELL HAFTBAR.
8.6 Der Lizenzgeber weist den Benutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung der
Verkehrsvorschriften und -regeln (z.B. die Anwendung vorgeschriebener und/oder sinnvoller und
geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, angebrachte und allgemein erwartete Aufmerksamkeit und
Vorsicht in der gegebenen Situation sowie besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht während der
Nutzung des Softwareproduktes) beim Gebrauch des Softwareproduktes in einem Fahrzeug jeglicher
Art in der alleinigen Verantwortung des Benutzers liegt. Der Lizenzgeber haftet nicht für in
Zusammenhang mit dem Gebrauch des Softwareproduktes in einem Fahrzeug entstandene Schäden.
8.7 Durch Abschließen dieses Vertrages nimmt der Benutzer die unter Punkt 8 angeführten
Informationen ausdrücklich zur Kenntnis.
9 Strafmaßnahmen
9.1 Der Lizenzgeber teilt dem Benutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber gemäß den Bestimmungen
des ungarischen Urheberrechts im Falle einer Verletzung dieser Rechte dazu berechtigt ist,
9.1.1 das Anerkenntnis einer solchen Rechtsverletzung gerichtlich einzuklagen;
9.1.2 das Unterlassen der Rechtsverletzung zu fordern und die rechtswidrig handelnde Person
dementsprechend anzuweisen;
9.1.3 eine angemessene Entschädigung durch die rechtswidrig handelnde Person einzuklagen
(auch auf öffentlichem Wege auf Kosten der rechtswidrig handelnden Person);
9.1.4 die Gewinne aus dem aufgrund der Rechtsverletzung entstandenen Vermögenszuwachs
einzufordern;
9.1.5 ein Unterlassen der Rechtsverletzung und die Wiederherstellung des vor der
Rechtsverletzung herrschenden Zustands auf Kosten der rechtswidrig handelnden Person
einzuklagen, sowie eine Vernichtung der bei der Rechtsverletzung verwendeten Instrumente und
Materialien und der durch die Rechtsverletzung entstandenen Produkte einzufordern;
9.1.6 Schadensersatz zu fordern.
9.2 Der Lizenzgeber teilt dem Benutzer außerdem mit, dass eine Verletzung des Urheberrechts oder
ähnlicher Rechte gemäß Gesetz IV aus dem Jahre 1978 über das Strafgesetzbuch der Republik
Ungarn in einfachen Fällen mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und in schwerwiegenden Fällen mit
einer Haftstrafe von acht Jahren geahndet werden kann.
9.3 Von Dritten bereitgestellte Inhalte und Dienste. Der Lizenzgeber weist hiermit jegliche eigene
Haftung für die im Softwareprodukt enthaltene Datenbank und etwaige von Dritten durch die Nutzung
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der kompletten Einstellung des Dienstes entstandene Schäden ausdrücklich zurück. Der Benutzer