Bevor Sie mit der Montage beginnen, bitten wir Sie, diese Montage- und Bedienungsanleitung sorgfältig zu lesen. Bei Nichtbeachtung gefährden sie Ihre
Sicherheit und die Sicherheit Dritter. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für den Zustand und die sichere Befestigung und Beladung des Heckträgersystems.
Der Heckträger muss sicher gemäß Anleitung montiert werden.
Alle Spanngurte und Halterungen des Fahrradträgers auf festen Sitz prüfen und bei Bedarf nachziehen. Die Anhängevorrichtung muss für den Anbau eines
Fahrradträgers geeignet sein. Material der Kugelstange mind. St 52-3, S355, GJS 520. Kugelstangen aus GGG-40 dürfen nicht verwendet werden. Bei
Verwendung der Erweiterung ist darauf zu achten, dass der Durchmesser unterhalb der Kugel (am Kugelhals) einen Mindestdurchmesser von ø28,5mm aufweist.
Bei Unklarheiten kann der Kupplungshersteller Auskunft geben. Kontrollieren Sie bitte die Kugelfläche der Anhängekupplung vor der Montage des
Heckträgersystems. Die Kugelfläche muss sauber und fettfrei sein.
Bei Betrieb des Fahrradträgers sind ein linker und rechter Außenspiegel erforderlich. Die max. Traglast des Fahrradträgers sowie die Stützlast der
Anhängevorrichtung und des Fahrzeuges dürfen nicht überschritten werden. Die max. zulässige Achslast sowie das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges
(siehe Fahrzeug-Betriebsanleitung) müssen auch mit Fahrradträger und Fahrrädern eingehalten werden.
Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußersten Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs- oder Schlussleuchten des Heckträgersystems hinaus, so ist
sie kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 150 cm über der Fahrbahn, nach vorne durch eine Leuchte mit
weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit rotem Licht.
Richtgeschwindigkeiten und sonstige Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes müssen eingehalten werden. Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Das
angebaute Heckträgersystem kann die Fahreigenschaften beim Kurvenfahren und Bremsen beeinflussen. Die Geschwindigkeit ist der Zuladung und den
sonstigen Verhältnissen anzupassen.
Die Fahrzeuglänge vergrößert sich durch den angebauten Heckträger, bei Beladung vergrößert sich eventuell auch die Breite und Höhe. Vorsicht beim
Rückwärtsfahren, bei Ein- und Durchfahrten und beim Einfahren in Tiefgaragen. Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör
nicht durch seine Ladung oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug und die Ladung vorschriftsmäßig
sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht leidet.
Vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungseinrichtungen müssen auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein. Beim Fahrbetrieb müssen die
Leuchtenflügel immer ausgeklappt sein.
Vorsichtsmaßnahmen:
Vor Antritt der Fahrt ist die Funktion der Rücklichter und Kennzeichenbeleuchtung zu überprüfen. Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte am Heckträger muss
die Fahrzeug-Nebelschlussleuchte ausgeschaltet sein, d.h. sie dürfen nicht gleichzeitig leuchten.
Entfernen Sie vor dem Transport alle lose angebauten Teile der Fahrräder. Entfernen Sie auch Kindersitze, Einkaufskörbe, Luftpumpen und Akkus von
Elektrofahrrädern. Diese können sich während des Transportes lösen und so eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bilden. Die Fahrräder nicht durch Planen
oder Schutzüberzüge o.ä. abdecken. Schwere Zuladungen im Kofferraum möglichst weit vorne im Fahrzeug verstauen, um eine übermäßige Hecklastigkeit
vorzubeugen.
Falls das Fahrzeug mit einer elektrischen Heckklappe ausgerüstet ist, achten Sie bitte auf den notwendigen Freiraum, wenn der Heckträger montiert ist. Wenn
möglich muss diese deaktiviert und manuell bedient werden. Bei Fahrzeugen mit elektronischer Einparkhilfe kann es zu Fehlfunktionen kommen, wenn der
Fahrradträger angebaut ist.
Schadhafte und verschlissene Teile des Heckträgersystems unverzüglich erneuern. Während der Fahrt müssen alle Schrauben und Hebel des montierten
Heckträgers immer fest angezogen sein. Es wird empfohlen die Handräder stets abzuschließen. Während der Fahrt muss der Heckträger immer
abgeschlossen sein.
Veränderungen am Heckträger sind grundsätzlich nicht zugelassen. Reparaturen oder Austausch von Teilen durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Es
dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem 01.10.1998 erteilt wurde, darf das angebaute Heckträgersystem oder die mitgeführte
Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeuges nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte des Fahrzeuges muss sichtbar sein: rechts und links bezogen auf die
Fahrzeuglängsachse – in einem Horizontalwinkel von 10°, nach oben bezogen auf die Leuchtenkante – in einem Vertikalwinkel von 10° und nach unten –
bezogen auf die Leuchtenunterkante – in einem Vertikalwinkel von 5°. Wenn diese Werte nicht eingehalten werden, muss eine „dritte“ Ersatz-Bremsleuchte
angebaut werden.
Das Heckträgersystem ist für den Transport von Fahrrädern mit Standardrahmen geeignet. Westfalia Automotive GmbH haftet in keinem Fall für Personen-
und/oder Sachschäden oder dadurch bedingte Vermögensschäden infolge unvorschriftsmäßiger Montage oder Anwendung des Produkts.
Sollten Sie feststellen, dass sich das Heckträgersystem auf der Anhängekupplung drehen lässt oder dass die Betätigungskraft des Klemmhebels – und damit die
Klemmkraft – abnimmt, muss der Klemmmechanismus justiert werden. Vor dem Justieren sind die Bolzen zu schmieren. Zur Justierung befindet sich an der
rechten Seite des Verspannmechanismus eine Nachstellschraube. Durch Rechtsdrehung der Schraube wird die benötigte Handkraft erhöht. Durch Linksdrehung
der Schraube wird die Handkraft reduziert. Der Hebel muss mit 35kg-40kg betätigt werden. Wenden Sie sich an Ihren Fachhändler. (www.westfalia-
automotive.de)
Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder abdecken,damit andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder getäuscht werden. Die
Beleuchtung ist für eine 12V-Anlage vorgesehen. Das Kennzeichen am Fahrradträger muss mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen.
Das Kennzeichen und die Beleuchtungseinrichtung des Fahrradträgers dürfen nicht verdeckt werden. Während der Fahrt sollte der Fahrer durch Blick in den
Rückspiegel den Fahrradträger und die Fahrräder auf evtl. Verschiebung/Verlagerung kontrollieren.
Bei Veränderungen mit verminderter Geschwindigkeit zur nächsten Haltemöglichkeit weiterfahren und Verschraubungen und Befestigungen von Fahrradträger
bzw. Fahrräder nachziehen. Diese Montage- und Bedienungsanleitung enthält die allgemeine Zulassung des Fahrradträgers und muss immer im Fahrzeug
mitgeführt werden.
Pflegehinweise
Das Heckträgersystem kann mit Wasser und üblichem Autoshampoo gereinigt werden. Bitte verwenden sie keinen Hochdruckreiniger. Vor der Benutzung von
Autowaschanlagen den Fahrradträger abbauen. Die Bolzen des Klemmmechanismus sind regelmäßig zu schmieren.
Schlösser:
Nach 100 Schließzyklen, jedoch spätestens nach 2 Monaten, sind die Schlösser zu pflegen. Dazu den Staubschutzschirm und das Innere des Zylinders mit
harzfreiem Öl besprühen und mehrmals mit dem Schlüssel betätigen.
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