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Garantie
Auf Vorlage des Garantiescheins und des Kaufbelegs gewährt die
Twinny Load
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sieben Jahre
Garantie auf den
Twinny Load
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-Fahrradträger ab dem Kaufdatum. Dabei gilt das auf dem
Kaufbeleg angegebene Datum.
Die Garantie besteht aus der kostenlosen Reparatur oder einem kostenlosen Austausch von
Bestandteilen im Fall von Material- und Konstruktionsfehlern.
Die Garantie gilt, sobald der Garantieschein auf der Website von
Twinny Load
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www.twinnyload.com
oder durch Einsendung der zum Garantieschein gehörigen Antwortkarte aktiviert wurde.
Bedingungen:
- Der Fahrradträger muss den mitgelieferten Montageanweisungen gemäß montiert sein.
- Der Fahrradträger muss der mitgelieferten Gebrauchanweisung entsprechend auf dem
Fahrzeug montiert werden.
- Die Fahrräder müssen der mitgelieferten Gebrauchsanweisung entsprechend auf dem
Fahrradträger angebracht und befestigt werden.
- Es dürfen keine Änderungen am Produkt vorgenommen werden.
- Jegliche Haftung für durch falsche Montage oder Benutzung verursachte Personen- und/oder
Geräteschäden und daraus entstehende Vermögensschäden wird ausgeschlossen.
- Schäden, die durch Unfälle, missbräuchliche und unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs oder
Mängel am Fahrzeug, an dem der Fahrradträger montiert ist, verursacht wurden, sind von der
Garantie ausgeschlossen.
- Garantiearbeiten verlängern die Garantiefrist nicht.
- Reparatur- oder Austauscharbeiten am Produkt innerhalb der Garantiefrist werden ausschließ-
lich dem ursprünglichen Käufer gegen Vorlage des Originalkaufbelegs gewährt.
- Reklamationen sind der Verkaufsstelle an der auf dem Kaufbeleg angegebenen Adresse zu
melden. Der Fahrradträger muss einschließlich aller mitgelieferten Teile an dieser Adresse
zurückgelassen werden.
- Die Kosten für die Ablieferung und Abholung des Produkts und/oder der Teile bei der Verkaufs-
stelle sind vom Käufer zu tragen.
- Bei nach Ermessen
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unsorgfältiger oder unsachgemäßer Behandlung oder
unzureichender Wartung des Fahrradträgers verfällt die Garantie.
- Wenn die Seriennummer geändert, beschädigt oder entfernt wurde, verfällt die Garantie.
Der Fahrradträger muss den technischen Daten entsprechen.
- Bei fehlendem, geändertem oder unleserlichem Kaufbeleg verfällt die Garantie.
- Schäden als Folge von nach Ermessen
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normalem Verschleiß sind von der Garantie
ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Teile und Zubehör, die nicht von der
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montiert wurden, sind von der Garantie
ausgeschlossen. Die Haftung des Herstellers im Rahmen des Vertrags beschränkt sich ausdrücklich
auf die Einhaltung der in diesem Garantieschein beschriebenen Garantieverpflichtungen. Jeglicher
Schadensersatzanspruch, mit Ausnahme von Ansprüchen bezüglich nicht nachgekommener
Garantieverpflichtungen, ist ausgeschlossen. Unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen bezüglich der (Produkt-) Haftung können aufgrund von Betriebs- oder Folgeschäden
oder jeglicher anderer (persönlicher) Schäden, die aus Mängeln an von der
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geliefer-
ten
Teilen bzw. geliefertem Zubehör oder durchgeführten Arbeiten entstanden sein sollen, keinerlei
Rechte geltend gemacht werden. Für die vorliegenden Garantiebestimmungen gelten die allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingen in der von der
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bei der Industrie- und Handelskammer
Veluwe en Twente unter Nummer 3302 hinterlegten Fassung. Ein Exemplar dieser Bedingungen ist
für Kunden auf Anfrage einmalig kostenlos erhältlich.