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1. Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie
desselben auf der Bibliothek basierenden Werks mit, die nicht mit irgend-
welchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk muss unter
den Bedingungen der obigen Paragraphen weitergegeben werden.
2. Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter Stelle auf die
Tatsache hin, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist,
und erklären Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte Form desselben
Werks finden kann.
§8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren
oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Wei-
terlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit der Bibliothek ist unzulässig
und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Doch werden die Lizen-
zen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben,
nicht beendet, solange diese Dritten die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
§9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie diese nicht unter-
zeichnet haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts die Erlaubnis, die Bibliothek oder
von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Indem Sie die Biblio-
thek (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz, die Ihnen das erlaubt, mit allen ihren Bedingun-
gen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der Bibliothek
oder eines darauf basierenden Werks.
§10. Jedesmal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf der Bibliothek basie-
rendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten Bestim-
mungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern und mit ihr zu linken. Sie
dürfen keine weiteren Einschränkungen der Ausübung der hierin zugestandenen
Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhal-
tung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
GNU Lesser General Public License (LGPL2)