Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizier-
bare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftiger-
weise als unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile,
wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basieren-
des Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen
dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhän-
gig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch
zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von
Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle
der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht
auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses
andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Paragraph
2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragra-
phen 1 und 2 kopieren und weitergeben – vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine
der folgenden Leistungen erbringen: