gramm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die
Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen
des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz
und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie
es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm
anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige
Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und ver-
breiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen
erfüllt werden:
1.) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen,
der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Ände-
rung hinweist.
2.) Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist,
Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenz-
gebühren zur Verfügung gestellt wird.
3.) Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf dem üblichs-
ten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis,
dass es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, dass Sie Garantie leisten),
und dass die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen. Auch muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz ansehen kann.
(Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise
keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben).