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1. SBM group bietet 2 Jahre Garantie auf das komplette Sor-
timent an, ausgehend vom Verkaufsdatum. Für das Gerät, das
mit professionellen, gewerblichen Zielen verwendet wird, er-
streckt sich die Garantie nicht, es unterliegt lediglich einer ge-
bührenp ichtigen Reparatur.
2. Eine Nutzung des Gerätes für den Hausbedarf charakterisiert
eine Beschränkung in der Arbeitszeit und damit ist seine Nutzung
für den Hausbedarf für nicht mehr als 40 Stunden Nutzungsdauer
gemeint, dabei muss man für jede 15 Minuten ununterbrochener
Arbeit eine Pause von 10-15 Minuten machen. Die Nutzung des
Gerätes zuwider dieser Bedingung ist eine Regelverletzung der
entsprechenden Nutzung (die gegebene Bedingung erstreckt sich
nicht auf Pumpen, Generatoren, Ladevorrichtungen und ähnliche
Ausrüstungen). Die Lebensdauer des Gerätes unter Beachtung
der obengenannten Bedingung beträgt 7 Jahre.
Beim Kauf des Gerätes wird ein Garantiekupon ausgefüllt (auf
jeden Fall müssen das Verkaufsdatum, das Modell, die Seri-
ennummer des Gerätes angegeben und die übrigen Felder
ausgefüllt werden). Bitte bewahren Sie den Kupon und den
Kassenbon während der Garantiefrist für die Vorlage im Ser-
vicezentrum auf.
Ein Elektrogerät wird zur Garantiereparatur lediglich in zusam-
mengebauter Form angenommen, mit den ersetzbaren Arbeits-
vorrichtungen und den Befestigungselementen (Reifen, Kreis-
sägeblätter, Ketten, Messer, Trimmerköpfe, Düsen, Kettenräder,
Bolzen, Muttern, Befestigungs ansche des Gerätes).
3. Die Garantiefrist beträgt bis zu 3-5 Jahre*, wenn der Besitzer
das Elektrogerät innerhalb von 2 Wochen ab Kaufdatum regist-
riert. Die Verlängerung der Garantiezeit erstreckt sich nicht auf
die Akku-Werkzeuge, Ladevorrichtungen und das im Liefersatz
vorhandene Zubehör. Die Registrierung erfolgt lediglich auf der
Webseite unter folgender Adresse: www.sbm-group.com Als
Bestätigung der Registrierung gilt das Registrierungszerti kat,
das auf dem Drucker während der Registrierung ausgedruckt
werden muss. Das Registrierungszerti kat wird im Servicezen-
trum zusammen mit dem Garantiekupon und dem Kassenbon
vorgelegt.
4. Während der Garantiefrist werden kostenfrei behoben:
Beschädigungen des Gerätes, die wegen der Verwendung
von minderwertigem Material entstanden sind.
die Montagefehler, die durch Verschulden des Herstellers
entstanden sind.
5. Die Garantie erstreckt sich nicht:
Auf Störungen am Gerät, die durch das Nichtbefolgen der
Betriebsanweisungen hervorgerufen werden.
Auf mechanische Beschädigungen (Risse, Kratzer, mechani-
sche Beschädigungen der Netzkabel, mechanische Beschä-
digungen des Körpers u.ä.) und Beschädigungen, die durch
Einwirkung von aggressiven Mitteln und hohen Temperaturen
hervorgerufen wurden, durch Eindringen von Flüssigkeiten,
fremdartigen Gegenständen in die Ventilationsgitter des Elek-
trogerätes, sowie Beschädigungen, die infolge falscher Aufbe-
wahrung eingetreten sind (Korrosion von Metallteilen u.ä.);
Auf Geräte mit Schäden, die infolge von Überlastung ent-
standen sind (gleichzeitiger Ausfall des Rotors und Stators)
oder unsachgemäßer Nutzung (Nutzung eines abgestumpf-
ten, unpassenden, nicht ausbalancierten, falsch ausgewähl-
ten Ersatzgerätes), ungenügender technischer Wartung
oder P ege, Anwendung des Gerätes für einen Zweck, für
den es nicht bestimmt ist (Nutzung zur Arbeit an einem Ma-
terial, für eine Arbeit, für die das Gerät nicht vorgesehen ist,
u.ä.), sowie der Instabilität der Parameter des Stromnetzes,
die die Normen überschreiten, die durch EN 61000-3-2,
EN 61000-3-3 bestimmt werden. Zu den unbedingten Merk-
malen der Überlastung des Erzeugnisses gehören unter
anderem: Veränderungen des äußeren Aussehens, Defor-
mation oder Schmelzen von Teilen und Baueinheiten des
Erzeugnisses, Schwärzung oder Verkohlung der Leitungs-
isolierung unter Einwirkung hoher Temperatur.
Auf schnellverschleißende Erzeugnisse und Materialien
(Kohlenbürsten, Riemen, Gummidichtungen, Netze, Schutz-
mäntel, Bühnen, Reifen, Zahnräder, Lager, Buchsen, Heiz-
spiralen, Scheiben, Rollen, Stöcke, Sperrknöpfe u.ä.), auf
Teile (Zahnräder, Wellen, Lager, Stöcke, Rollen u.ä.), die
dem Verschleiß infolge der Qualität des Schmiermittels aus-
gesetzt sind, sowie auf ersetzbares Zubehör (Bohrpatronen,
SDS-Patronen, Bühnen, Zangen, Reifen, exible Wellen,
Batterien, Ladevorrichtungen u.ä.) und Ausgabemateriali-
en (Messer, Laubsägen, Schleifmittel, Sägeblätter, Bohrer,
Bohrmeißel, Schmierstoffe u.ä.), mit Ausnahme von Fällen
der mechanischen Beschädigungen der oben angeführten
Erzeugnisse, die infolge des Garantieverstoßes des Elektro-
gerätes geschahen;
Den natürlichen Verschleiß des Gerätes oder seiner Teile
(Qualität der Ressourcen, starke innere oder äußere Ver-
schmutzung, Qualität des Schmiermittels);
Auf ein Gerät, das während der Garantiefrist von Personen
oder Organisationen geöffnet oder repariert wurde, die keine
juristische Vollmacht für die Durchführung der Reparatur be-
sitzen;
Auf ein Gerät mit einer entfernten, ausgewaschenen oder
geänderten werkseigenen Nummer, sowie, wenn die Daten
auf dem Elektrogerät mit den Daten auf dem Garantiekupon
nicht übereinstimmen;
Auf eine vorbeugende Wartung des Elektrogerätes, zum Bei-
spiel: Reinigung, Wäsche, Schmieren.
6. Der Betrieb des Elektrogerätes mit Merkmalen eines De-
fektes ist nicht zulässig (erhöhte Funkenbildung, Brandgeruch,
erhöhter Lärm, starke Vibration, ungleichmäßiges Drehen, Leis-
tungsverlust). Der Betrieb des Elektrogerätes bei Vorhandensein
von mechanischen Beschädigungen des Kabels der Stromver-
sorgung (Risse, Kratzer, Brüche der Bänder), des Netzsteckers,
sowie von Beschädigungen des Körpers des Elektrogerätes ist
verboten.
7. Fehlerhafte Baueinheiten der Geräte werden in der Garan-
tiezeit kostenlos repariert oder werden durch neue ersetzt. Die
Entscheidung über die Frage der Zweckmäßigkeit des Ersatzes
oder der Reparatur bleibt dem Servicedienst vorbehalten.
Die Beseitigung der Schäden, die von uns als Garantiefall aner-
kannt werden, erfolgen wahlweise durch die Gesellschaft SBM
group mittels einer Reparatur oder des Ersatzes des fehlerhaf-
ten Gerätes. Die ersetzten Geräte und ihre Teile gehen ins Ei-
gentum des Servicedienstes der SBM group über.
8. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE VORBEUGENDE WARTUNG
DES ELEKTROGERÄTES
Für das Elektrogerät wird die Durchführung einer regelmäßigen
vorbeugenden Wartung empfohlen (Reinigen, Wäsche, Ersatz
des Schmiermittels im Getriebe und den Lagern; Ersatz von
Schnellverschleißteilen). Das gewährleistet die tadellose Arbeit
des Elektrogerätes während der gesamten Laufzeit. Die Peri-
odizität der Durchführung der vorbeugenden Wartung ist bei
nomineller Belastung der Frist des natürlichen Verschleißes
der Kohlenbürsten gleich. Die Arbeit für die Durchführung der
vorbeugenden Wartung wird laut der geltenden Preisliste des
Servicezentrums bezahlt. Die bei der Durchführung der vorbeu-
genden Wartung aufgetauchten Schäden, die unter die Gültig-
keitsdauer der Garantieverp ichtungen Fallen, werden kosten-
los behoben. Schäden, die nicht unter die Garantiefrist fallen
und bei der Diagnostik entdeckt werden, werden laut Abkom-
men der Parteien in gewohnter Vorgehensweise behoben.
Die Durchführung einer vorbeugenden Wartung ändert die Dau-
er der Garantiezeit nicht.
Andere Ansprüche, außer dem erwähnten Recht auf kostenlose
Behebung der Mängel des Gerätes, fallen nicht unter die Gültig-
keit der gegenwärtigen Garantie.
9. Die gegenwärtige Garantie verletzt andere legitime Rechte
des Konsumenten, die ihm durch die geltende Gesetzgebung
gewährt werden, nicht.
* Je nach Modell.
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