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12. GARANTIEBEDINGUNGEN
Wir empfehlen Ihnen die Inbetriebnahme durch einen RIKA-zertifizierten Techniker durchführen zu lassen.
Diese Garantiebedingungen gelten nur für das europäische Festland. Für alle übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen
des Importeurs im jeweiligen Land. Im Zweifelsfall sowie bei fehlenden oder fehlerhaften Übersetzungen gilt immer die
deutsche Fassung als allein Gültige.
Im Sinne einer rechtzeitigen Schadensbegrenzung ist der Garantieanspruch seitens des Anspruchnehmers beim RIKA Fach-
bzw. Vertragshändler schriftlich geltend zu machen.
Hierbei sind folgende Dokumente vorzulegen:
• Schriftlicher Reklamationsgrund
• Rechnung
• Inbetriebnahme-Protokoll
• Modellname und Seriennummer
RIKA GARANTIE
5 JAHRE
auf den geschweißten Ofenkorpus.
Bei Pelletöfen bis 10.000 kg verbrauchte Pellets, maximal aber 5 Jahre.
Dies betrifft ausschließlich Defekte an Material und Verarbeitung sowie die kostenlose Ersatzteillieferung. Arbeits- und
Wegzeiten werden durch die Herstellergarantie nicht abgegolten.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist:
• Es dürfen ausschließlich vom Hersteller gelieferte Originalteile verwendet werden.
• Sachgemäße Installation des Ofens laut der jeweils zum Zeitpunkt des Kaufdatums aktuellen Bedienungsanleitung
• Der Ofenanschluss muss durch einen für derartige Öfen ausgewiesenen Fachmann erfolgen.
• Die Inbetriebnahme erfolgt durch einen RIKA-zertifizierten Techniker.
Bei Nichtbeachtung der genannten Punkte erlischt der Garantieanspruch!
Alle etwaigen Kosten, die dem Hersteller durch eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme entstehen, werden dem
Anspruchnehmer rückbelastet. Ebenso ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch Nichtbeachtung der
Herstellervorschriften zum Betrieb des Gerätes entstehen oder verursacht werden wie Überhitzung, Verwendung nicht
zugelassener Brennstoffe, unsachgemäßer Eingriff am Gerät oder der Abgasleitung, ein fehlerhaft auf das Gerät eingestellter
bzw. ungenügender oder zu starker Kaminzug, Kondenswasser, nicht durchgeführte oder mangelhafte Wartung bzw.
Reinigung, Nichtbeachtung der jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften, unsachgemäße Bedienung vom Betreiber
oder Dritten, Transport- und Handlingsschäden.
VON DER GARANTIE BLEIBEN GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN UNBERÜHRT!
13. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Hierfür sind die jeweiligen AGBs bzw. die Gewährleistungsbestimmungen des RIKA Fachhändlers zu beachten.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind:
1. Verschleißteile (normale Abnutzung, die nicht auf einem Mangel beruht)
2. feuerberührte Teile wie Glas, Brennmulden, Roste, Zugplatten, Umlenkplatten, Feuerraumauskleidungen
(z.B. Schamotte), Keramiken, Zündelemente, Sensoren, Brennraumfühler und Temperaturwächter
3. Lack, Oberflächenbeschichtungen (z.B. Griffe, Blenden)
4. Dichtungen
5. Natursteine, Thermosteine etc.
gültig ab 01.12.2020