• Der Betrieb dieses Tores ist nur in einem Umgebungstempe-
raturbereich zwischen –30°C und +40° zulässig.
• Beim Schließen des Sektionaltores den Riegelschnäpper si-
cher einrasten lassen.
• Bei Ausrüstung dieses Tores mit einem Torantrieb
– muß die Toranlage allen gültigen EU-Richtlinien (Maschinen-
richtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie usw.)
und allen einschlägigen nationalen und internationalen Nor-
men und Vorschriften entsprechen
– muß die Toranlage durch den Hersteller ordnungsgemäß
mit einem Typenschild und dem CE-Zeichen gekennzeich-
net sein und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden
– muß eine Übergabedokumentation in Landessprache er-
stellt und während der gesamten Nutzungsdauer des Tores
sicher verwahrt werden
– müsssen die Riegelbleche, die Riegelschnäpper sowie die
Riegelstangen demontiert werden.
Das Handseil ist zwingend zu demontieren!
Einstellungen am Torantrieb dürfen nur durch entspre-
chend qualifizierte Einbauer erfolgen !
Wartung:
Die Wartungsintervalle sind abhängig von Nutzungshäufig-
keit und Einsatzbereich; mindestens aber einmal im Jahr.
Wartung durch Laien oder entsprechend qualifizierte Ein-
bauer:
• Tor gemäß der Prüfanleitung (Punkte 33ff.) kontrollieren.
• Nach dem Sektionaltoreinbau und nach jeweils ca. 5000 Tor-
betätigungen Laufrollenachsen in den Laufrollenhaltern ölen/
fetten, waagerechte Laufschienenpaare sowie Federkanäle
säubern.
• Schließzylinder nicht ölen; bei Schwergängigkeit nur mit Gra-
phitspray gängig machen.
• Für ausreichende Belüftung (Trocknung) des Torrahmens sor-
gen; der Wasserablauf muß gewährleistet sein.
• Sektionaltor vor ätzenden, aggressiven Mitteln wie Säuren,
Laugen, Streusalz usw. schützen.
• Sektionaltore mit Stahlfüllungen sind werkseitig mit Polyester
beschichtet. Die bauseitige farbliche Weiterbehandlung muß
innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung mit lösungsmittelhalti-
gem 2K-Epoxi-Haftgrund und nach Aushärtung mit außenbe-
ständigen, handelsüblichen Malerlacken erfolgen.
• Entsprechend der örtlichen atmosphärischen Belastung ist in
zeitlichen Abständen eine farbliche Nachbehandlung vorzu-
nehmen.
Wartung durch entsprechend qualifizierte Einbauer:
• Schrauben und Klemmverbindungen auf festen Sitz prüfen
und ggf. nachziehen.
• Verschleißteile überprüfen (Federn, Doppel-Stahlseile, etc.)
und, falls erforderlich, gegen Original-Ersatzteile tauschen.
Zum Überprüfen der Federpakete kann der Federkanal ohne
Demontage der waagerechten Laufschienenpaare durch
Lösen der Schrauben vorne und hinten am Federkanal sowie
an der Mittelabhängung entfernt werden.
• Auf richtige Federspannung achten. Sollte eine Veränderung
der Federspannung erforderlich sein, so ist gemäß Punkt 30ff.
der Montageanleitung zu verfahren.
• Mehrfachfederpakete und Doppel-Stahlseile nach ca. 25.000
Torbetätigungen (auf/zu) ersetzen.
Das ist erforderlich bei:
0– 5 Torbetätigungen pro Tag alle 14 Jahre
6–10 Torbetätigungen pro Tag alle 7 Jahre
11–20 Torbetätigungen pro Tag alle 3,5 Jahre
10 Jahre Werksgarantie
auf Sektionaltore Typ iso 9/20 Zugfeder,
demontierte Ausführung
Neben der Gewährleistung aufgrund unserer Verkaufs- und Lie-
ferbedingungen gewähren wir 10 Jahre Werksgarantie bei max.
50.000 Betriebszyklen auf o.g. Sektionaltore.
Sollten diese oder Teile davon, nachweisbar wegen Material-
oder Fabrikationsfehlern unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt sein, werden wir diese nach unserer
Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern.
Für Schäden infolge mangelhafter Einbau- und Montagearbei-
ten, fehlerhafter Inbetriebsetzung, nicht ordnungsgemäßer Be-
dienung und Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie
jeglichen eigenmächtigen Änderungen an der Torkonstruktion
wird keine Haftung übernommen. Entsprechendes gilt auch für
Schäden, die durch den Transport, höhere Gewalt, Fremdeinwir-
kung oder natürliche Abnutzung sowie besondere atmosphäri-
sche Belastungen entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die
Grundierung.
Die bauseitige farbliche Endbehandlung muß innerhalb von
3 Monaten ab Lieferung erfolgen.
Nach eigenmächtigen Änderungen oder Nachbesserungen von
Funktionsteilen oder Aufbringen von zusätzlichem Füllungs-
gewicht, welches von den vorgeschriebenen Mehrfachfeder-
paketen nicht mehr ausgeglichen wird, kann keine Haftung über-
nommen werden.
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die betref-
fenden Teile sind uns auf Verlangen zuzusenden. Die Kosten für
den Aus- und Einbau, Fracht und Porti werden von uns nicht
übernommen. Stellt sich eine Beanstandung als unberechtigt
heraus, hat der Besteller unsere Kosten zu tragen.
Diese Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der quittierten
Rechnung und beginnt mit dem Tage der Lieferung.
D
-5- Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer des Tores sicher zu verwahren!