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2 Wichtige Hinweise
zulässige Brennstoffe
Gemäß der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
dürfen in der Pelletbox ausschließlich Holzpellets Ø 6 mm nach EN14961-2 (A1)
Qualitätsklasse A1 / ENplus-A1 DINplus oder ÖNorm M7135 verbrannt werden.
ACHTUNG
Solange die Glut nicht völlig erloschen ist, darf die Feuerraumtür keinesfalls
geöffnet werden und keinesfalls Pellets neu aufgegeben werden.
Die Pelletbefüllung der Boxen darf nur im abgekühlten Zustand erfolgen.
Gegebenenfalls kann eine längere Betriebszeit erfolgen, wenn mehrere Pelletboxen
bereitgestellt werden. Die leer gebrannte Pelletbox kann mit Hilfe eines entsprechenden
Werkzeugs entnommen und gegen eine kalte, mit Pellets befüllte Box in der Feuerstätte
getauscht werden.
Es besteht aufgrund der evtl. noch glühenden Pellets die Gefahr, dass sich
entzündbare Gase bilden und bei Flammenkontakt mit dem Anzünder Verpuffungen
und Stichflammen auftreten!
• Beachten Sie die beim Kaminofenmodell beigefügten Anleitungen:
„Aufstellungs- und Bedienungsanleitung“
„Montage-Anleitung“
• Bei einer unerlaubten Veränderung der Pelletbox oder der Feuerstätte mit
Ausnahme des bestimmungsgemäßen Einsetzens der Pelletbox erlischt
jegliche Gewährleistung.
• Es dürfen ausschließlich nur die vom Hersteller empfohlenen Ersatzteile verwendet
werden.
• Ihr Kaminofen ist eine Zeitbrandfeuerstätte.
Der Kaminofen darf deshalb weder deutlich noch dauerhaft überlastet werden.
• Folgende Hinweise entnehmen Sie bitte der dem Kaminofenmodell beigefügten
„Aufstellungs- und Bedienungsanleitung“:
o Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung
o Hinweise bezüglich Entlüftungseinrichtungen wie z.B. Dunstabzug etc.
o Umweltgerechtes Heizen und ungeeignete Brennstoffe
o Hinweis auf sicheren Betrieb bei schlechten Wetterbedingungen
o Hinweis, dass der Feuerraum stets geschlossen zu betreiben ist
o Hinweis auf regelmäßige Reinigung der Feuerstätte, sowie Rauchrohre
• Folgende Hinweise entnehmen Sie bitte der Ihrem Kaminofenmodell beigefügten
„Montage-Anleitung“:
o Reinigungsmöglichkeiten der Feuerstätte und Verbindungsstück
o Eignung für Mehrfachbelegung des Schornsteins
• Der Kaminofen darf nur in Nennlast betrieben werden.