(Alle Angaben sind Prüfstandswerte)
Hinweis zu Sicherheitsabstände
Sofern die Feuerstätte im Holz- und Pelletbetrieb verwendet wird, so sind die jeweils
größeren Sicherheitsabstände zu brennbaren Baustoffen zu übernehmen.
Hinweis zu Schornsteinbemessung
Der Nachweis, dass die Abgase der Feuerstätten bei allen bestimmungsgemäßen
Betriebszuständen einwandfrei ins Freie abgeleitet werden ist nach DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2 zu führen. Dabei sind Berechnung für den jeweiligen Brennstoff
durchzuführen und die Ableitbedingungen zu überprüfen. Für die feuerungstechnische
Bemessung der Abgasanlage gelten die Tripelwerte aus den Typprüfungen mit dem
jeweiligen Brennstoff. Für Feuerstätten, die nur jeweils mit einem Brennstoff (entweder
Scheitholz oder Pellet) betrieben werden, ist die Berechnung nur mit diesem
durchzuführen.