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Erste Inbetriebnahme
HINWEIS: Vor der Erstinbetriebnahme sind sämtliche Anschlüs-
se (Rauchrohranschluss, Verbrennungsluftanschluss, .... etc.) am
Gerät zu überprüfen.
Achten Sie darauf, dass sich im Brennraum bzw. Backrohr keine
Gegenstände befinden.
Nach Fertigstellung der Aufstellungs- und Anschlussarbeiten und
vor der ersten Inbetriebnahme sind noch ein paar Maßnahmen zu
treffen:
Gerätetüren öffnen und Gerätezubehör / Transportsicherun-
gen herausnehmen.
Stahlkochplatte: rundum zum Herdrahmen auf einen 2 mm
Spalt achten, da sonst beim Heizen eine Verfärbung am Edel-
stahl Herdrahmen auftritt!
Den aufgetragenen Korrosionsschutz ist von der Stahlkoch-
platte abwischen.
Für einen optimalen Verbrennungsablauf ist sauerstoffreiche
Frischluft wichtig - vor dem Anheizen den Raum gut durchlüf-
ten.
Bei Geräten mit Zentralheizeinsatz ist vor jeder Inbetrieb-
nahme auf die Funktionsbereitschaft der Heizungsanlage
(Wasserstand, Wasserdruck, Temperatur, Armaturen, Sicher-
heitseinrichtungen, ...) zu achten!
Nachdem Sie sich mit der Bedienung des Herdes vertraut ge-
macht haben, kann die erste Inbetriebnahme erfolgen.
Hinweis Geruchsbildung
Verschiedene Gerätebauteile sind zum Schutz vor Korrosion ein-
geölt oder lackiert. Sichtbaren Korrosionsschutz (z.B. eingeölte
Stahlkochplatte, ...) vor der ersten Inbetriebnahme abwischen.
Öffnen Sie während den ersten Befeuerungen das Fenster, da
der aufgetragene Korrosionsschutz für kurze Zeit einen unan-
genehmen aber unbedenklichen Rauch und Geruch entwickeln
kann. Sorgen Sie dafür, das der Herd ausreichend heiß wird um
weitere Geruchsbildungen zu vermeiden.
Hinweis Geräusche
Durch wechselndes aufheizen und wieder abkühlen des Gerätes
können Klickgeräusche entstehen. Diese werden durch die
enormen Temperaturunterschiede im Material hervorgerufen
und sind kein Hinweis auf einen Gerätedefekt.
Zulässige Brennstoffe
Das Gerät ist für die Verfeuerung von Scheitholz geeignet.
Rindenabfälle, Sägemehl, Feinhackschnitzel. Reisig, Holzwolle,
Holzspäne und Papier dürfen nur in kleinen Mengen zum An-
zünden im Scheitholzbetrieb verwendet werden. Beim Abbrand
solcher Brennstoffe entsteht hoher Schadstoffauswurf, großer
Aschenanfall, der Heizwert hingegen ist gering.
Holz
Scheitholz soll einen Wassergehalt von ca. 20 % des Darrge-
wichtes, eine Länge von 1/3 m haben und klein gespalten sein.
So brennen die Scheite rasch an und bringen bei gleicher
Holzmenge eine höhere Heizleistung als große Holzscheite. Im
Freien sollte Fichte, Tanne oder Erle gut 2 Jahre, Hartholz sogar
3 Jahre (überdacht!) gelagert werden.
Die Bedeutung des Wassergehaltes bei Holz auf den Heizwert
zeigt folgende Tabelle:
Unzulässige Brennstoffe
Oberflächenbehandeltes Holz (furniert, lackiert, imprägniert,
usw.), feuchtes Holz, Spanplattenholz, brennbare Flüssigkeiten,
Abfälle jeder Art (Verpackungsmüll), Kunststoffe, Zeitungen,
Gummi, Leder, Textilien, brennbare usw. Das Verbrennen
derartiger Stoffe belastet die Umwelt stark und ist vom Gesetz-
geber verboten. Darüber hinaus können Schäden am Gerät und
Schornstein entstehen.
Auch der Abbrand von Kohlebrennstoffen ist unzulässig. Das
Gerät ist mit diesen Brennstoffen nicht geprüft, Geräteschäden
können daher nicht ausgschlossen werden und sind von der
Garantie nicht gedeckt.
HINWEIS: Bei der Verwendung unzulässiger und minderwerti-
ger Brennstoffe behalten wir uns das Recht vor, die geltenden
Garantie- und Gewährleistungsansprüche auszuschließen!
Brennstoffe
Holzlagerung Wassergehalt % Heizwert kWh/kg
Waldfrisch geschlagen 50 ~2,3
Über den Winter gelagert 40 ~2,7
Über den Sommer gelagert 18 - 25 ~3,4
Lufttrocken 15 - 20 ~4,2
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