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GCM 642.1 9
Montage und Installation
Sicherheitshinweise
Achtung! Die zum Anschluß der Geräte zugelassene Kategorie kann regional
unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall ist beim örtlichen Gasversorgungsun-
ternehmen anzufragen, welche Gerätekategorie in Betracht kommt.
Überprüfen Sie, ob die Angaben auf dem Typenschild mit den örtlichen An-
schlußbedingungen (Gasart und Gasdruck) und die Geräteeinstellung über-
einstimmen. Bei Abweichungen muß das Gerät entsprechend umgestellt
werden!
Beim Anschluß an das Gasnetz sind insbesondere die einschlägigen Vor-
schriften und Richtlinien der Institutionen des Landes zu beachten, in dem
das Gerät betrieben wird. Dies sind z. B.:
DVGW-TRGI 1986/96: Technische Regeln für Gasinstallation (Deutschland)
TRF 1996: Technische Regeln Flüssiggas (Deutschland)
ÖVGW-TRGI und TRG 2 Teil 1: Technische Regeln (Österreich)
SVGW-Gasleitsätze G1: Gasinstallation (Schweiz)
EKAS-Richtlinie Nr. 1941/2: Flüssiggas, Teil 2 (Schweiz)
Vorschriften der örtlichen Gasversorgungsunternehmen sowie Behörden
(z. B. zum Feuerschutz) sind ebenfalls zu beachten.
Die gesetzlichen Vorschriften und Anschlußbedingungen des örtlichen Elek-
troversorgungsunternehmens müssen vollständig eingehalten werden.
Anschluß und Inbetriebnahme sowie Reparatur und Ein- und Umstellarbeiten
dürfen nur von einem zugelassenen Gas-Installateur nach den geltenden Si-
cherheitsbestimmungen vorgenommen werden. Dabei sind die gesetzlich
anerkannten Vorschriften und die Anschlußbedingungen des örtlichen Gas-
Versorgungsunternehmens vollständig einzuhalten.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten gefährden die Sicherheit des Benutzers!
Dieses Gerät wird nicht an eine Abgasführung angeschlossen. Es muß nach
den geltenden Installationsbedingungen aufgestellt und angeschlossen wer-
den.
Besonders zu beachten sind geeignete Belüftungsmaßnahmen.
Gerät bei Nichtzugänglichkeit des Anschlußsteckers durch LS-Schalter, Si-
cherungen oder Schütze mit mindestens 3 mm Kontaktöffnungsweite absi-
chern.
Bei Anschluß und Reparatur ist das Gerät mit einer der vorstehend genann-
ten Einrichtungen stromlos zu machen. Bei Reparaturen an gasführenden
Einrichtungen ist grundsätzlich die Energiezufuhr abzustellen.
Am eingebauten Gerät dürfen betriebsisolierte Teile nicht berührbar sein.
Der Schutzleiter muß so lang bemessen sein, daß er bei Versagen der Zug-
entlastung erst nach den stromführenden Adern des Anschlußkabels auf
Zug beansprucht wird.
Die Abwärme-Austrittsöffnungen dürfen nicht abgedeckt werden.
Bei der Umstellung von Erdgas auf Flüssiggas müssen in jedem Fall die Dü-
sen der Kochzonenstrahler gewechselt werden. Dies gilt auch für den um-
gekehrten Fall. Die Umstellung darf nur von einem zugelassenen Fachmann
durchgeführt werden.
Änderungen am Gerät sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Her-
stellers erlaubt.
Einbauvoraussetzungen
Der Aufstellungsraum muß einen Rauminhalt von min. 20 m
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haben und durch
ein Fenster oder eine Tür ins Freie gelüftet werden können.
Das Kochfeld wird in einen Arbeitsplattenausschnitt eingebaut, der entspre-
chend den nachfolgend angegebenen Einbaumaßen herzustellen ist. Bei einer
Arbeitsplattentiefe von 600 mm verbleibt vorne und hinten eine Stegbreite von
55 mm.
Bei größerer Arbeitsplattentiefe vergrößert sich die hintere Stegbreite.
Die Einbauhöhe des Geräts beträgt 85 mm. Zwischenwände müssen entspre-
chend gekürzt werden.
Für den Gasanschluß wird unterhalb des Kochfeldes zusätzlicher Raum benö-
tigt.
Die Wandabschlußleiste muß aus hitzebeständigem Material bestehen und darf
im Bereich des Kochfeldes nicht mit Steckdosen versehen sein. Empfohlen
wird eine Kunststoffträgerleiste mit einer Deckleiste aus Aluminium. Die auf
der Arbeitsplatte aufliegende Schenkellänge darf 30 mm nicht überschreiten.
Das Gerät ist im Hinblick auf den Schutz gegen Überhitzen umliegender Flä-
chen ein Gerät des Typs Y nach VDE0700/6; IEC335-2-6. Dabei dürfen ein-
seitig Möbel (z.B. Hochschrank) angestellt werden, wenn diese ab
Arbeitsplattenhöhe einen Mindestabstand von 60 mm vom Kochfeldrahmen
haben. An die andere Seite darf jedoch nur ein Möbel mit gleicher Höhe an-
gestellt werden.
Die Wand oberhalb der Wandabschlußleiste im Bereich des Gerätes muß aus
nichtbrennbarem Material bestehen. Holz, Kunststoff, PVC-Folien etc. entspre-
chen nicht diesen Anforderungen.
Bei normalem Gebrauch können auf die umgebenden Möbelteile Abstrahlungs-
temperaturen von 65 °C über Raumtemperatur einwirken. Die Möbelteile müs-
sen mindestens diesen Anforderungen entsprechen.
Bei Einbaumöbeln muß der Kunststoffbelag bzw. das Furnier mit hitzebestän-
digem Kleber (100 °C) verarbeitet sein.
Der Mindestabstand von Hängeschränken über der Kochfläche beträgt
650 mm. Bei Dunstabzugshauben gelten die Angaben des Herstellers.
Gasanschluß
Bei der Aufstellung und Installation sind folgende einschlägige Vorschriften zu
beachten:
DVGW-TRGI 1986/96: Technische Regeln für Gasinstallation (Deutschland)
TRF 1996: Technische Regeln Flüssiggas (Deutschland)
ÖVGW-TRGI und TRG 2 Teil 1: Technische Regeln (Österreich)
SVGW-Gasleitsätze G1: Gasinstallation (Schweiz)
EKAS-Richtlinie Nr. 1941/2: Flüssiggas, Teil 2 (Schweiz)
Überprüfen Sie zunächst, ob das richtige Gas und der richtige Anschlußdruck
vorhanden sind. Angaben zum Anschlußdruck finden Sie in dieser Anleitung
unter „Technische Daten“.
Aus dem Gasart-Klebeschild ist ersichtlich, auf welche Gasart das Einbau-
Kochfeld eingestellt ist.
Eine Umstellung auf eine andere Gasart kann durchgeführt werden und ist in
dieser Anleitung unter „Umstellen auf andere Gasart“ erläutert.
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