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3. Fahrwerk
4. Zusatzausstattung
Masse der Ausrüstung, die werkseitig zusätzlich zur serienmäßigen
Ausstattung am oder im Caravan montiert wird. Das Sonderzubehör
wird in der tatsächlichen Fahrzeugmasse ausgewiesen, wenn es
nicht zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehört und unter der
Verantwortung von Fendt-Caravan montiert oder beigelegt wurde.
5. Tatsächliche Masse
Summe aus Masse im fahrbereiten Zustand und dem werkseitig mon-
tierten oder beigelegten Sonderzubehör bzw. der Zusatzausrüstung.
6. Mindest-Nutzlast
Die Nutzlast muss mindestens dem Wert der Formel 10 x (n + L)
entsprechen, wobei gilt:
n = Höchstzahl der Schlafplätze
L = Gesamtlänge des Aufbaus
Ein Überladen kann zum Ausfall oder sogar zum Platzen
der Reifen führen!
Hierdurch besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug außer
Kontrolle gerät.
Sie gefährden dadurch sich selbst und auch andere
Verkehrsteilnehmer.
Die verbleibende Zuladung muss immer größer oder
gleich der Mindest-Nutzlast sein; dies gilt es bei der
Fahrzeugkonguration zu beachten.
Verzichtet man auf die unter Kapitel 13.4 (Grundaus-
stattung) in der Tabelle dargestellten Ausrüstungsge-
genstände und Flüssigkeiten ganz oder teilweise, erhöht
sich die Nutzlast/Zuladung um diesen Wert.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Fahrzeug über-
laden haben, sollten Sie es auf einer öentlichen
Waage wiegen.
2. Masse im fahrbereiten Zustand
Die Masse im fahrbereiten Zustand entspricht der Masse des leeren
Fahrzeuges einschließlich aller werkseitig eingebauten Standardaus-
stattungen zuzüglich der Grundausstattung wie Gas und Frischwas-
ser (Fahrbefüllung).
3. Grundausstattung
Die Grundausstattung umfasst alle Ausrüstungsgegenstände und
Flüssigkeiten, die für die siche
re und ordnungsgemäße Nutzung des
Fahrzeuges notwendig sind. Dazu gehören die Massen von
Gas und
Frischwasser (Fahrbefüllung).
(Zusammensetzung siehe 13.4).