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3. Fahrwerk
Gemäß §29 StVZO muss Ihr Caravan alle zwei Jahre zur Haupt-
untersuchung. Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV, der DEKRA
oder einer sonstigen, anerkannten Sachverständigenorganisation
durchgeführt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie folgendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gasinstallation. Die Erst-
bescheinigung liegt dem Caravan in der Servicetasche bei.
Fahrzeug-Identizierungsnummer (FIN)
Die 17-stellige Fahrzeug-Identizierungsnummer nden Sie:
1.) eingestanzt auf dem Fahrgestell-Längsträger in Fahrtrichtung
rechts vorderhalb der Bereifung
2.) auf dem Fabriktypenschild im Gaskasten
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder beim Besuch Ihres
Fendt-Caravan-Händlers bereit.
Bild kann von der tatsächlich vorhandenen Ausführung
abweichen.
3.7 Hauptuntersuchung
Fabriktypenschild
3.8 Tempo-100-Tauglichkeit
1. Ihr Fendt Caravan ist technisch für eine Höchstgeschwindigkeit
von 100 km/h ausgelegt. Diese Geschwindigkeit darf in keinem
Fall überschritten werden!
2. Beachten Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für
Kombinationen in Ihrem jeweiligen Reiseland!
3.6 Zulassung Jedes Fahrzeug, das auf öentlichen Straßen fährt, ist zulassungs-
pichtig. So auch Ihr neuer Caravan. Die Zulassung beantragen Sie
bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Unterlagen vorgelegt
werden:
- ZulassungsbescheinigungTeil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die Tempo-100-Plaketten zu bean-
tragen.