DEUTSCH
3
3.3 - GAREN VON VORSPEISEN/TEIGWAREN
Gemüsesuppen oder Suppen im allgemeinen benötigen weniger Flüssigkeit, da im Mikrowellengerät nur eine geringfügige
Verdampfung stattfindet. Salz wird erst bei Kochzeitende oder während der Ruhezeit zugegeben, da es entwässernd wirkt.
An dieser Stelle sollte erwähnt werden, daß für das Garen von Reis (gleiches gilt für Teigwaren) im Mikrowellengerät fast
die gleiche Zeit benötigt wird wie auf dem normalen Herd und auf traditionelle Weise. Der Vorteil bei der Zubereitung eines
Risottos im Mikrowellengerät besteht darin, daß es nicht ständig umgerührt werden muß (2-3 Mal ist ausreichend).
62
KAPITEL 3 - VERWENDUNG DES BACKOFENS: EMPFEHLUNGEN UND ZEITENTABELLEN
850
850
850
850
850
-
-
-
DAUER
Minuten
8
12
12
8
12-15
30
40
45
•Lasagne
•Grieß-Gnocchi
•Makkaroniauflauf
•Risotto
•Pizza
•Quiche Lorraine
•TKQuiche Lorraine
NAHRUNGSMITTEL
MENGE BETRIEBSART
LEISTUNGS-
STUFE MW
TEMPE-
RATUR
HINWEISE/EMPFEHLUNGEN
ZU VERWENDENDER
ROST
1100 gr
600 gr
1500 gr
300 gr.
von Reis
800 gr
800 gr
550 gr
Mit rohen Teigwaren erzielte Zeiten. Sind sie
hingegen vorgekocht, genügen 8 Min.
kombiniertes Garen MICROGRILL
Nicht zu sehr übereinanderschichten.
Die Nudeln werden vorher gekocht.
Alle Zutaten werden gemeinsam in einen
mikrowellengeeigneten Behälter gegeben und
mit Klarsichtfolie abgedeckt (für 300 g Reis
werden bei maximaler
Mikrowellenleistungsstufe über etwa 12-15
Minuten 750 g Brühe benötigt).
Die Pizza auf Backofenpapier in eine
Kuchenform legen oder auf den Boden einer
Springform aus Metall. Den Backofen auf 200°C
vorheizen.
Eine Springform verwenden (Das Gerät muß
vorgeheizt werden).
Auf den Boden einer Kuchenform aus Metall
legen (der Backofen wird vorgeheizt).
Keiner
Keiner
Keiner
Keiner
Niedriger
Niedriger
Niedriger
-
-
-
-
-
200°C
160°C
190°
3.4 - GAREN VON FLEISCH
Der Garvorgang ist eng an die Größe und Einheitlichkeit des jeweiligen Nahrungsmittels gebunden: Spießchen garen
schneller als ein Braten, da sie aus kleineren und einheitlicheren Fleischstücken bestehen. Damit die Braten, das Geflügel und
die Spießchen nicht zäh werden, empfehlen wir die Zugabe von 1/2 Glas Wasser zu Beginn des Garvorgangs.
450
450
650
650
650
450
850
650
-
-
-
DAUER
Minuten
35-40
22-25
20
38-42
25-30
17-20
35-40
13-15
17-19
10-12
10-12
•Braten (Schwein, Rind)
•Hackbraten
•Hackbraten
•Ganzes Huhn
•Huhn in Stücken
•Spießchen
•Gullasch
•Hühnerbrust
•Kalbs- oder
Schweinekoteltt
•Würste
•Hamburger
NAHRUNGSMITTEL
MENGE BETRIEBSART
LEISTUNGS-
STUFE MW
TEMPE-
RATUR
HINWEISE/EMPFEHLUNGEN
ZU VERWENDENDER
ROST
1000 gr
800 gr
900 gr
1200 gr
850 gr
600 gr
1500 gr
500 gr
3 Stück
3 Stück
3 Stück
Einen Fettrand stehenlassen, um das Austrocknen
zu vermeiden. Nicht zu viel Fett hinzufügen.
500 g Rinderhackfleisch mit Ei, gek. Schinken,
Paniermehl usw. vermengen. etwas Öl und ein
wenig Weißwein zugeben.
(
*
)
(
**
)
Während dem Garen 1 Mal umrühren.
Nach Ablauf der halben Garzeit wenden.
Unbedeckt garen und 2-3 Mal umrühren.
Nach Ablauf der halben Garzeit wenden.
Den Backofen 3 min. vorheizen. Nach Ablauf der halben Garzeit wenden,
da sich das Heizelement des Grills nur am Gerätehimmel befindet.
Den Backofen 3 min. vorheizen. Nach Ablauf der halben Garzeit wenden,
da sich das Heizelement des Grills nur am Gerätehimmel befindet.
Den Backofen 3 min. vorheizen. Nach Ablauf der halben Garzeit wenden,
da sich das Heizelement des Grills nur am Gerätehimmel befindet.
Niedriger
Niedriger
Keiner
Niedriger
Niedriger
Niedriger
Keiner
Keiner
Höher
Höher
Höher
190°C
180°C
-
190°C
190°C
180°C
-
-
-
-
-
+
+
*
Diese Angaben eignen sich um den Gartest von Hackfleisch entsprechend der Vorschrift IEC 705, Absatz 17.3, Test C durch-
zuführen. Den Behälter mit Klarsichtfolie abdecken. Weitere Hinweise, auch hinsichtlich anderer Leistungstest gemäß der
Vorschrift IEC 705, finden Sie in der Tabelle auf Seite 2.
**
Diese Angaben eignen sich um den Gartest entsprechend der Vorschrift IEC 705, Absatz 17.3, Test F durchzuführen. Weitere
Hinweise, auch hinsichtlich anderer Leistungstest gemäß der Vorschrift IEC 705, finden Sie in der Tabelle auf Seite 2.