Die einzelnen Feuerungseinrichtungen sind gemäß
den aufgeführten DIN-Normen auszuführen und zu
betreiben :
DIN 4755 - Ölfeuerungen in Heizungsanlagen
DIN 4756 - Gasfeuerungen in Heizungsanlagen.
Folgende Brennstoffe sind benutzbar :
- Heizöl EL nach DIN 51603 Teil 1 + Schwefelarmen
Heizöl
- Alle Brenngase nach DIN DVGW Arbeitsblatt
G 260/1 oder EN 437.
Es ist besonders zu beachten, dass die
Feuerungsleistung auf die benötigte Anlageleistung
abgestimmt wird ; diese muss immer in dem
Leistungsbereich des Kessels liegen. Es dürfen nur
nach DIN EN 267 baumustergeprüfte Ölzerstäubungs-
brenner verwendet werden.
Ebenfalls, zur Feuerung von Gas, dürfen nur
Gebläsebrenner eingesetzt werden, die einschließ-
lich ihrer Steuergeräte nach DIN 4788 oder CE nach
Pr EN 676 typgeprüft sind. Die gesamte
Gasinstallation ist nach den Bestimmungen des
DVGW-Regelwerks bzw. nach den Vorschriften der
jeweiligen Länder zu errichten und zu betreiben.
Die Anleitung des Brenners ist zu beachten.
7. ELEKTROANSCHLÜSSE
Siehe Anleitung die dem Schaltfeld beiliegt.
Achtung: Die Stauscheibe des
Brennerkopfs muss mit der
Brennertürisolierung fluchten. (Siehe
folgende Querschnittsdarstellung)
Durchmesser der Bohrungen der Brennerplatte
(auf Wunsch) :
6. BRENNERMONTAGE
8229N009
** Maximaler Befestigungsdurchmesser :
ø B max. = 290 mm
oder ø B max. = 330 mm mit 4 Befestigungen bei 15° oder
bei 45°
ø A 135 175 190 240 250 290
ø B ** 170 200 220 270 325 330
ø M8 8 10101412
Brennertür-
isolierung