102 NZ502E/ NP402E Deutsch
4.4 Vom Benutzer nach Abschluss dieses Vertrages genutzte Fehlerkorrekturen, Ergänzungen, Updates
oder Upgrades des Softwareproduktes oder der Datenbanken stellen ebenfalls Teil des
Softwareproduktes dar und sind gemäß diesem Vertrag zu nutzen.
4.5. Ihre Rechte gemäß diesem Vertrag werden mit sofortiger Wirkung und ohne Benachrichtigung durch
den Lizenzgeber widerrufen, sollten Sie grundlegend dagegen verstoßen oder auf eine Weise handeln,
die die Rechte des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber am Softwareprodukt beeinträchtigt. Der
Lizenzgeber kann diesen Vertrag kündigen, wenn ein Softwareprodukt Gegenstand eines Anspruchs
wegen Verletzung geistigen Eigentums oder Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen wird oder nach
Ansicht des Lizenzgebers voraussichtlich werden wird. Nach Kündigung des Vertrages müssen Sie die
Nutzung des Softwareproduktes einstellen, das Softwareprodukt und alle Teile davon zerstören und die
Einhaltung dieser Vorschriften dem Lizenzgeber auf Anforderung schriftlich bestätigen.
5 Urheberrechte
5.1 Der Lizenzgeber – vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen – ist
ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.
5.2 Das Urheberrecht erstreckt sich auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf seine Einzelteile.
5.3 Inhaber der Urheberrechte an der Datenbank oder bestimmter durch Rechte des geistigen Eigentums
geschützter Werke, die Teil des Softwareproduktes sind, ist/sind der Lizenzgeber bzw. die natürlichen
oder juristischen Personen, die Eigentümer bestimmter Datenbanken sind (nachfolgend der
„Datenbankeigentümer“). Manche Datenbankeigentümer sind im Menü „Info“ oder einem ähnlichen
Menüpunkt des Softwareproduktes aufgeführt. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass ihm von den
Datenbankeigentümern ausreichend Nutzungs- und Vertretungsrechte erteilt wurden, um die Datenbank
wie in diesem Vertrag festgelegt zu nutzen, zur Nutzung anzubieten und zu Nutzungszwecken zu
übertragen.
5.4 Durch Abschluss dieses Vertrages behält der Lizenzgeber sämtliche Rechte am Softwareprodukt; mit
Ausnahme jener Rechte, die dem Benutzer durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder die
Bestimmungen dieses Vertrages zugestanden werden.
6 Benutzerrechte
6.1 Der Benutzer ist standardmäßig dazu berechtigt, das Softwareprodukt auf einem Gerät mit einem
einzigen integrierten GPS-Sensor zu installieren, es auszuführen und ein Exemplar des
Softwareproduktes bzw. ein vorinstalliertes Exemplar des Softwareproduktes darauf zu nutzen. Das
Softwareprodukt und die Datenbank dienen nur zum persönlichen bzw. geschäftsinternen Gebrauch
durch den Benutzer.
6.2 Es ist dem Benutzer gestattet, eine Sicherungskopie des Softwareproduktes zu erstellen. Sofern
jedoch das Softwareprodukt nach der Installation ohne den ursprünglichen Datenträger funktionsfähig ist,
gilt das Exemplar auf dem ursprünglichen Datenträger als Sicherungskopie. In allen anderen Fällen ist
der Benutzer nur dann zur Verwendung der Sicherungskopie berechtigt, wenn das Originalexemplar des
Softwareproduktes zur bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung unbestreitbar und nachweislich
untauglich geworden ist.
6.3 Für den Fall, dass das Softwareprodukt auf dem Gerät vorinstalliert oder anderweitig zusammen mit
dem Gerät lizenziert ist oder vom Benutzer online für ein bestimmtes Gerät gekauft und darauf installiert
wurde, ist das Softwareprodukt an das Gerät gebunden und darf nicht davon getrennt, auf ein anderes
Gerät übertragen oder mit einem anderen Gerät verwendet bzw. an einen anderen Benutzer verkauft
werden, sofern nicht das Gerät selbst verkauft wird.
6.4 Die dem Benutzer zur Verfügung gestellten Datenbanken, Inhalte oder Dienste dürfen nur in
Verbindung mit seinem eigenen Exemplar des Softwareproduktes und nicht separat oder mit einem
anderen Exemplar des Softwareproduktes verwendet werden.
7 Nutzungsbeschränkungen
7.1 Der Benutzer ist nicht berechtigt,