NZ502E/ NP402E Deutsch 101
7 Endbenutzer-Lizenzvertrag
1 Die Vertragsparteien
1.1 Dieser Vertrag wurde von und zwischen NNG Software Developing and Commercial Ltd.
(eingetragener Sitz: 23 Bérc utca, H-1016 Budapest, Ungarn; Handelsregisternummer: 01-09-891838) als
dem Lizenzgeber (nachfolgend der „Lizenzgeber“) und Ihnen als dem Endbenutzer (nachfolgend der
„Benutzer“; der Benutzer und der Lizenzgeber werden gemeinsam die „Parteien“ genannt) betreffend der
Nutzung der vertragsgegenständlichen Produkte - darunter Softwareprodukte, Datenbanken und Inhalte -
abgeschlossen.
2 Abschluss des Vertrages
2.1 Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass der vorliegende Vertrag stillschweigend durch
konkludentes Verhalten ohne Unterschreiben des Vertrages abgeschlossen wird.
2.2 Der Benutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb (Online-Kauf von
einem offiziellen Anbieter oder Vorinstallation auf dem gekauften Gerät) des vertragsgegenständlichen
Softwareproduktes (siehe Punkt 4) folgende Handlungen eine rechtsverbindliche Einwilligung in die
Vertragsbedingungen durch den Benutzer darstellen: jede Art der Verwendung, die Installation auf einem
Computer oder einem anderen Gerät (Mobiltelefon, Multifunktionsgerät, persönliches Navigationsgerät,
Fahrzeug-Navigations- oder Multifunktionssystem usw.) (nachfolgend das „Gerät“), der Einbau eines
solchen Gerätes in ein Fahrzeug sowie die Zustimmung über die während der Installation oder
Verwendung der Software (nachfolgend: „Nutzung“) angezeigte Schaltfläche „OK“ („Zustimmen“). Als
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt der Zeitpunkt der ersten Nutzungshandlung (Ingebrauchnahme).
2.3 Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erworben oder unrechtmäßig auf einem Gerät oder
in einem Fahrzeug installiert haben, sind von der Nutzung des Softwareproduktes nach dem vorliegenden
Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Nutzung durch US-Behörden. Wenn Sie das Softwareprodukt von oder im Namen der US-Regierung
oder einer anderen Behörde, die üblicherweise von der US-Regierung in Anspruch genommene Rechte
anwenden möchte oder anwendet, erwerben, werden Sie hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass das
Softwareprodukt und die Datenbanken, Inhalte und Dienste als „commercial item“ (kommerzieller Artikel)
wie in 48 C.F.R. (Code of Federal Regulations) („FAR“, Federal Aquisition Regulation) 2.101 definiert
gelten und dass die gesamte Nutzung des Softwareproduktes diesem Vertrag unterliegt.
3 Anwendbare Gesetze und Vorschriften
3.1 Für alle nicht durch diesen Vertrag geregelten Angelegenheiten gilt das Recht der Republik Ungarn,
insbesondere Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Ungarn und
Gesetz LXXVI aus dem Jahre 1999 über das Urheberrecht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist hiermit von der
Anwendung auf diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag ausgeschlossen.
3.2 Für sämtliche aus dem vorliegenden Vertrag entstehenden Streitfälle einigen sich die Parteien auf die
ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Republik Ungarn.
3.3 Dieser Vertrag wurde ursprünglich in der ungarischen Sprache aufgesetzt. Dieser Vertrag liegt auch
in anderen Sprachen vor. In etwaigen Streitfällen ist der ungarische Wortlaut maßgeblich.
4 Vertragsgegenstand und Kündigung
4.1 Gegenstand dieses Vertrages ist das als Navigationshilfe dienende Softwareprodukt des
Lizenzgebers (nachfolgend das „Softwareprodukt“).
4.2 Das Softwareprodukt beinhaltet das zu verwendende Computerprogramm, alle dazugehörigen
Unterlagen, die dazugehörige Kartendatenbank sowie etwaige über das Softwareprodukt zugänglichen
Inhalte und Dienste Dritter (nachfolgend gemeinsam als die „Datenbank“ bezeichnet).
4.3 Jegliche Art der Darstellung, Speicherung, Programmierung, einschließlich gedruckter, elektronischer
oder grafischer Darstellung, Speicherung, Quell- und Objektcode des Softwareproduktes sowie alle
anderen noch nicht definierbaren Arten der Darstellung, Speicherung und Programmierung bzw. dazu
dienende Medien gelten als Teil des Softwareproduktes.