3.2 Zulässige Brennstoffe
Zulässige Brennstoffe nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und aufgrund der
Typprüfung sind:
lufttrockenes, naturbelassenes Scheit- und Stückholz.
Hartholz muss mindestens 2 Jahre, Weichholz mindestens 1 Jahr trocken gelagert werden. Die
Verwendung von hochwertigen Brennstoffen, wie z.B. Anthrazit und Koks wird nicht empfohlen,
da dies die Lebensdauer des Herdes verringert (schnelle Verrußung, Zerstörung der
Brennkammerteile).
Untersagt ist:
Die Verbrennung von Abfällen sowie ungeeigneten und unzulässigen Brennstoffen, wie z.B.
Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, Kohlegrus, feuchtes oder mit
Holzschutzmittel behandeltes Holz, Papier und Pappe.
3.3 Schornsteinanschluss
Der Herd ist in Links- oder Rechtsausführung lieferbar, wobei der Rauchrohranschluss dann
wahlweise an der Seite, hinten oder oben erfolgen kann.
- Abgang oben: _______Entfernen Sie den Stahldeckel in der Herdplatte und befestigen
_danach den mitgelieferten Rohrstutzen (Bajonettverschluss).
____
- Abgang hinten: Hierzu entfernen Sie die verzinkten Schutzdeckel am hinteren
_______________________Abgang und befestigen den Rohrstutzen mittels des mitgelieferten
______________________ Bajonettringes.
- Abgang seitlich: Vor dem Entfernen des verzinkten Schutzdeckels am
Seitenabgang müssen Sie die 3 Befestigungsstege der emaillierten
Blindabdeckung in der Seitenwand durchfeilen oder
durchschneiden. Dies hat sehr sorgsam zu erfolgen um
Emailabplatzungen zu vermeiden. Danach befestigen sie den
Rohrstutzen mittels des mitgelieferten Bajonettringes.