• ELEKTROMAGNETISCHE WELLEN:
Bevor ein Mobiltelefon in den Verkauf gelangen darf, muss der Hersteller die Einhaltung der
internationalen Richtlinien (ICNIRP) oder der europäischen Direktive 1999/5/EC (R&TTE)
nachweisen. Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit des Benutzers und anderer Personen
bilden einen wesentlichen Aspekt dieser Richtlinien und Direktiven.
DIESES MOBILTELEFON ERFÜLLT SOWOHL DIE INTERNATIONALEN WIE AUCH DIE
EUROPÄISCHEN RICHTLINIEN IN BEZUG AUF DIE EINWIRKUNG ELEKTRO-
MAGNETISCHER FELDER.
Das Mobiltelefon ist ein Funksender und -empfänger. Bei der Entwicklung und Herstellung des
Geräts wurde auf Einhaltung der von der Internationalen Kommission zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
(1)
und vom Europäischen Rat (Empfehlung 1999/519EWG)
(2)
für die Bevölkerung empfohlenen Grenzwerte für Funkfrequenzen (RF) geachtet.
Die Grenzwerte wurden von unabhängigen Expertengruppen anhand von genauen und
ordnungsgemäß durchgeführten wissenschaftlichen Beurteilungen festgelegt. Bei der Festlegung der
Grenzwerte wurden zudem hohe Sicherheitsmargen gelassen,um allen Benutzern - unabhängig von
Alter und Gesundheit - völlige Sicherheit zu gewährleisten.
Der wichtigste Bewertungsparameter zur Festlegung der Aussetzungsgrenze der Funkstrahlung für
Mobiltelefone ist die sog. „SAR” (Specific Absorption Rate). Der vom Europäischen Rat oder von
der ICNIRP empfohlene SAR-Grenzwert beträgt durchschnittlich 2 Watt/Kilogramm (W/kg) auf 10
g Gewebe des Menschen. Es wurden Tests unter Standard-Einsatzbedingungen, die von den
geltenden Spezifikationen vorgegeben wurden, bei der maximalen Sendeleistung des Telefons für
alle Frequenzbereiche durchgeführt.
Die SAR wurde zwar bei Höchstleistung geprüft, im täglichen Einsatz des Mobiltelefons aber liegen
die Leistungswerte meist weit unter den bei den Tests erzielten Höchstwerten. Das Mobiltelefon
ist so ausgelegt, dass nur die zur Herstellung einer Netzverbindung unbedingt benötigte Leistung
verwendet wird, d.h. je näher Sie einer Basisstation sind, desto niedriger ist die benötigte Leistung
und somit die SAR des Mobiltelefons.
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• PRIVATSPHÄRE:
Bei der Aufnahme von Fotos und Tonaufzeichnung mit dem Mobiltelefon sind die geltenden
Vorschriften und Gesetze des jeweiligen Landes strikt einzuhalten. Gemäß den geltenden Gesetzen
in Ihrem Land kann jede Aufnahme, Wiedergabe oder Verbreitung von Bild und Sprache oder
anderen persönlichen Attributen ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt sein und einen
Eingriff in die Privatsphäre der Person bedeuten. Die Einholung der nötigen Genehmigung zur
Aufnahme von Bildern und Aufzeichnung von privaten oder vertraulichen Gesprächen sowie deren
Verwendung unterliegt allein der Verantwortung des Benutzers. Der Hersteller bzw. Händler (oder
Betreiber) haftet in keinem Fall bei Zuwiderhandlung.
• AKKU:
Bevor Sie den Akku aus dem Telefon entnehmen, muss das Telefon ausgeschaltet werden.
Für den Akku sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Versuchen Sie nicht, den Akku zu öffnen (er enthält chemische Substanzen, die zu Verätzungen
führen können).
- Bohren Sie kein Loch in den Akku und verursachen Sie keinen Kurzschluss.
- Werfen Sie den Akku nicht ins Feuer oder in den Hausmüll und setzen Sie ihn keinen
Temperaturen über 60 °C aus.
Der Akku ist unter Beachtung der geltenden Umweltschutzvorschriften zu entsorgen. Der Akku
darf nicht zweckentfremdet werden.Verwenden Sie keine beschädigten Akkus oder Akkus, die nicht
von T&A Mobile Phones Limited bzw. einem der Konzernunternehmen empfohlen wurden.
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne” auf Telefon, Akku oder Zubehörteilen
bedeutet, dass dieses Gerät zur Entsorgung an spezielle Sammelstellen zu bringen ist:
- Städtische Wertstoffhöfe mit Behältern für Elektromüll
- Sammelbehälter in den Verkaufsstellen
Die Geräte werden recycelt, um jede Umweltverschmutzung zu vermeiden und die
Wiederverwendung der Materialien zu ermöglichen.
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Die Abgabe an den Wertstoffhöfen ist kostenfrei.
Alle Geräte mit der Kennzeichnung „durchgestrichene Mülltonne“ müssen zur Entsorgung an eine
dieser Sammelstellen gebracht werden.
Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Die Geräte mit der Kennzeichnung „durchgestrichene Mülltonne“ sollten nicht in den Hausmüll
geworfen werden, wenn in Ihrem Land oder der der Region Sammelstellen für Entsorgung und
Recycling vorhanden sind.Bringen Sie in dem Fall die Geräte zum Recycling an diese Sammelstellen.
• LADEGERÄTE:
Die Netzladegeräte sind für den Einsatz bei einer Raumtemperatur von 0 - 40°C ausgelegt.
Die Ladegeräte für das Mobiltelefon erfüllen die Sicherheitsnorm für Informations-
verarbeitungsgeräte und Büromaschinen und sind ausschließlich zum Laden des Mobiltelefons zu
verwenden.
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(1)
Die Auflagen der Richtlinie ICNIRP gelten in folgenden Ländern:
Mittelamerika (außer Mexiko), Südamerika, Nordafrika, Südafrika,
asiatischer Pazifikbereich (außer in Korea),Australien.
(2)
Die EWG-Empfehlung 1999/519/EWG gilt in folgenden Ländern:
Europa, Israel.