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Nehmen Sie eine Veränderung an der Steuerung und am Elektromotor niemals vor.
Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängern
Das Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängerkupplungen ist grundsätzlich nur in Abstim-
mung mit dem Hersteller zulässig.
Bei eigenmächtigen Um- oder Anbauten von Lastenträgern jeglicher Art, ohne Zustimmung des Her-
stellers, erlischt die mitgelieferte Konformitätserklärung und der Anwender trägt das gesamte Risiko.
Für Fahrradanhänger gelten 60 kg als zulässiges Höchstgewicht, einschließlich der Last oder dem Ge-
wicht der beförderten Personen.
Mit angehängtem Fahrradanhänger und/oder angebautem Kindersitz darf in Summe (also Fahrrad +
Fahrer + Anhänger + zusätzliche Last) die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrrads nicht überschritten
werden!
Achten Sie darauf, dass die Anbauten gemäß folgenden Normen konzipiert, gebaut und ausgewiesen
sind:
- Fahrradanhänger allgemein:
DIN EN 15918
- Fahrradanhänger, welche auch als Buggy oder Kinderwagen genutzt werden können:
DIN EN 15918 und DIN EN 1888
- Kindersitze:
DIN EN 14344
Der angebaute Gepäckträger ist für eine maximale Traglast von 20kg ausgelegt und zugelassen (ge-
mäß DIN EN ISO 11243:2016-12).
Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen
Um einen sicheren Betrieb Ihres Fahrrads zu gewährleisten dürfen bei Wartungs- und Instandset-
zungsarbeiten nur originale Ersatz- und Verschleißteile verwendet werden.
Halten Sie im Zweifelsfalle immer Rücksprache mit unserem Serviceteam!
Mindestalter
Aus Sicht des Gesetzesgebers gibt es kein Mindestalter um ein EPAC zu führen. Es wird jedoch emp-
fohlen, dass das 14. Lebensjahr vollzogen sein sollte.
Personalqualifikation
Diese Anleitung wendet sich an unterwiesene Fahrer. Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind für
den Fahrer erforderlich:
- ist für das Verwenden des Fahrrads durch einen Fachhändler unterwiesen
- weiß, dass unsachgemäßes Verwenden des Fahrrads Unfälle verursachen kann
- kann das Fahrrad gemäß dieser Anleitung verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung
Schwere Verletzungen oder Tod sind beim Fahrradfahren möglich.
- Tragen Sie beim Fahren stets einen zugelassenen Helm und befolgen Sie bezüglich der Ein-
stellung, Nutzung und Pflege des Helms die Angaben des Herstellers aus der zugehörigen An-
leitung.
- Tragen Sie stets feste Schuhe mit rutschhemmender Sohle (z. B. profilierte Gummisohle).
- Tragen Sie stets vorzugsweise Handschuhe.