Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängern
Das Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängerkupplungen ist grundsätzlich nur in Abstimmung
mit dem Hersteller zulässig.
Bei eigenmächtigen Um- oder Anbauten von Lastenträgern jeglicher Art, ohne Zustimmung des Her-
stellers, erlischt die mitgelieferte Konformitätserklärung und der Anwender trägt das gesamte Risiko.
Der angebaute Gepäckträger ist für eine maximale Traglast von 20kg ausgelegt und zugelassen (ge-
mäß DIN EN ISO 11243:2016-12).
Mindestalter
Aus Sicht des Gesetzesgebers gibt es kein Mindestalter um ein E-Bike zu führen. Es wird jedoch emp-
fohlen, dass das 14. Lebensjahr vollzogen sein sollte.
Personalqualifikation
Diese Anleitung wendet sich an unterwiesene Fahrer. Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind für
den Fahrer erforderlich:
- ist für das Verwenden des Fahrrads durch einen Fachhändler unterwiesen
- weiß, dass unsachgemäßes Verwenden des Fahrrads Unfälle verursachen kann
- kann das Fahrrad gemäß dieser Anleitung verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung
Schwere Verletzungen oder Tod sind beim Fahrradfahren möglich.
- Tragen Sie beim Fahren stets einen zugelassenen Helm und befolgen Sie bezüglich der Ein-
stellung, Nutzung und Pflege des Helms die Angaben des Herstellers aus der zugehörigen An-
leitung.
- Tragen Sie stets feste Schuhe mit rutschhemmender Sohle (z. B. profilierte Gummisohle).
- Tragen Sie stets vorzugsweise Handschuhe.
- Um das Verfangen im Fahrrad oder an Objekten am Straßen- oder Wegrand zu vermeiden,
tragen Sie stets enganliegende Kleidung.
- Tragen Sie stets eine Brille (klar), die vor Schmutz, Staub und Insekten schützt.
- Tragen Sie bei Sonnenschein stets eine getönte Brille.