6. Abgrenzung EPAC (Electrically Power Assisted Cycle)
Es handelt sich um ein EPAC wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Elektromotor schaltet sich nur zu, wenn Sie in die Pedale treten
- Die Motornennleistung darf bei nicht mehr als 250 Watt liegen
- Die Motorunterstützung wird beim Erreichen von einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder,
wenn Sie das Treten einstellen, früher unterbrochen
- Eine Anfahr- und Schiebehilfe (ohne in die Pedale zu treten) bis 6 km/h ist zulässig
Für ein EPAC gelten folgende Bestimmungen:
- Eine Fahrerlaubnis und/oder Prüfbescheinigung ist nicht notwendig
- Ein Mindestalter besteht nicht (obwohl es sich empfiehlt, dass das 14. Lebensjahr vollzogen
sein sollte)
- Es besteht keine Versicherungspflicht. Es empfiehlt sich jedoch über eine Privathaftpflicht-
versicherung zu verfügen
- Es besteht keine Helmpflicht. Jedoch empfiehlt es sich immer einen Helm zu tragen
- Mit einem EPAC dürfen Radwege befahren werden
- Es sind Um- und Anbauten, von z.B. Fahrradanhängern erlaubt, wenn der Hersteller dieses
beim jeweiligen Modell zulässt
- In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder mit bis zu 7 Jahren mitgenommen werden
7. Empfehlung zum Versicherungsschutz
Es empfiehlt sich, beim Fahren eines Pedelecs, über eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen.
Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Versicherungsträger für welche Art von Schäden dieser aufkommt.
8. Sicherheit
Bestimmungsgemäße Verwendung