- Einlegen der Batterien in Originalverpackung oder in einen Kunststoffbeutel
- Abkleben der Pole
- Einbetten in trockenen Sand
Batteriepacks sollten möglichst im entladenen Zustand zur Entsorgung gegeben werden.
Angaben zum Transport
Transport- und Lagertemperaturtemperatur: nicht über 60°C!
Wichtiger Hinweis!
Der kommerzielle Transport von Lithiumbatterien unterliegt dem Gefahrgutrecht. Die Transportvor-
bereitungen und der Transport sind ausschließlich von entsprechend geschulten Personen durchzu-
führen bzw. muss der Prozess durch entsprechende Experten oder qualifizierte Firmen begleitet wer-
den.
Ausnahme: Für Batterieen mit einem Energiegehalt bis 100 Wh können vereinfachende Sondervor-
schriften des Gefahrgutrechtes angewendet werden (ADR, RID: SV 188; IMDG: SP 188; IATA: PI 965,
966, 967, jeweils Sektion II).
(Der Energieinhalt der Batterie in Wh ist auf dem Typschild der Batterie angegeben.)
Transportvorschriften:
Lithiumbatterien unterliegen den folgenden Gefahrgutvorschriften und Ausnahmen davon – in der
jeweils geltenden Fassung: Klasse 9 (Klasse 9 nur für UN3480).
- UN3480: Lithium-Ionen-Batterien (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien).
- UN3171: Fahrzeuge, die durch Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien
oder Lithium-Ionen-Batterien und Geräte, die durch Nassbatterien oder Natriumbatterien
angetrieben werden und mit diesen Batterien in eingebautem Zustand befördert werden.
Vorschriften
In Ländern der EU gelten die nationalen Gesetzte zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG (Batterie-
richtlinie).
Sonstige Angaben
Die Hinweise geben Hilfestellung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, ersetzen diese aber nicht.
Die vorstehenden Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Zutreffende Gesetze und Vorschriften sind von den Vertreibern und Benutzern des Produkts in eige-
ner Verantwortung zu beachten.