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7.1.1. das Softwareprodukt zu vervielfältigen (eine Kopie davon zu machen);
7.1.2. es entgeltlich oder unentgeltlich zu verleihen, zu vermieten, zu vertreiben oder an Dritte
weiterzugeben;
7.1.3. das Softwareprodukt zu übersetzen (einschließlich der Übersetzung (Kompilierung) in andere
Programmiersprachen);
7.1.4. das Softwareprodukt zu dekompilieren;
7.1.5. den Schutz des Softwareproduktes zu umgehen bzw. einen derartigen Schutz mit technologischen
oder anderen Methoden zu modifizieren, zu überwinden oder nichtig zu machen;
7.1.6. das Softwareprodukt ganz oder teilweise zu modifizieren, auszuweiten, umzuwandeln, in seine
Bestandteile zu zerlegen, mit anderen Produkten zu kombinieren, auf anderen Produkten zu installieren
oder zu verwenden, auch nicht mit der Absicht, es mit anderen Produkten zusammenarbeiten zu lassen;
7.1.7. abgesehen von der Nutzung des Computerprogramms Daten aus der im Softwareprodukt
enthaltenen Datenbank abzurufen, die Datenbank zu dekompilieren, die gesamte Datenbank, Teile davon
oder den darin gespeicherten Datensatz zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, auszuweiten,
umzuwandeln oder die Datenbank auf anderen Produkten zu installieren, anderweitig auf anderen
Produkten zu nutzen oder zu übertragen, auch nicht mit der Absicht, sie mit anderen Produkten
zusammenarbeiten zu lassen.
7.2. Der Nutzer darf die über das Softwareprodukt verfügbaren und von Dritten zur Verfügung gestellten
Inhalte sowie die über von Dritten bereitgestellte Dienste empfangenen Daten (unter anderem die vom
RDS-TMC-Verkehrsinfodienst erhaltenen Verkehrsdaten) ausschließlich für seinen eigenen persönlichen
Nutzen und auf eigenes Risiko verwenden. Es ist strengstens verboten, diese Daten oder Inhalte zu
speichern, zu übertragen oder zu vertreiben bzw. diese ganz oder teilweise in einem beliebigen Format
öffentlich zugänglich zu machen oder sie aus dem Produkt herunterzuladen.
8. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
8.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber angesichts des Wesens des
Softwareproduktes und der Grenzen der Technik keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit des
Softwareproduktes übernimmt, obwohl bei der Herstellung besagten Produktes mit größter Sorgfalt
vorgegangen wurde. Darüber hinaus belasten den Lizenzgeber keinerlei vertragliche Verpflichtungen, im
Sinne derer das vom Nutzer erworbene Softwareprodukt absolut fehlerfrei zu sein hat.
8.2. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt für einen vom
Lizenzgeber oder Nutzer bestimmten Zweck tauglich ist, und gibt auch keine Garantie dafür ab, dass das
Softwareprodukt mit allen anderen Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software oder Hardware)
zusammen funktionieren kann.
8.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch Mängel des Softwareproduktes (einschließlich
Fehler des Computerprogramms, der Unterlagen und der Datenbank) entstehen.