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3. In ein Ablaufrohr.
Empfohlen wird ein 65 cm hohes Standrohr;
keinesfalls niedriger als 60 cm oder höher als 90 cm.
Das Ablaufschlauchende muß immer belüftet sein,
d.h. der Rohrinnendurchmesser muß größer sein als
der Schlauchaußendurchmesser.
Der Ablaufschlauch darf höchstens bis zu einer
Gesamtlänge von 400 cm verlängert werden. Dabei
muß der Durchmesser des Verlängerungs-
schlauches gleich groß wie der Innendurchmesser
des Originalschlauches sein. Verwenden Sie bitte
ein dazu geeignetes Verbindungsstück.
Der Verlängerungsschlauch soll am Boden liegen
und nur beim Ablauf emporsteigen.
Elektrischer Anschluß
Der Anschluß darf nur über eine vorschriftsmäßig
installierte Schutzkontakt-Steckdose an 220-230 V
(50 Hz) erfolgen.
Der Anschlußwert beträgt ca. 2,2 kW.
Erforderliche Absicherung: 10 A - LS-L-Schalter.
Das Gerät entspricht den VDE-Vorschriften.
Besondere Vorschriften der örtlichen Elektrizitäts-
werke sind genauestens zu beachten.
Die elektrische Sicherheit des Gërates ist nur
gewährleistet, wenn das Erdungssystem der
Hausinstallation vorschriftsmäßig installiert
ist. Die Netzleitung darf nur vom
Kundendienst ausgetauscht werden.