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Für Kraftfahrzeuge gesperrte Wege
Solche Wege, z. B. wie in nebenstehender Abb. gekennzeichnete
Waldwege o. ä., dürfen Sie nicht benutzen.
Kinder- / Lastentransport mit einem S-Pedelec der Winora-Staiger GmbH
Der Transport von Kindern oder anderen Lasten in einem Anhänger mit dem S-Pedelec ist von der Winora-Staiger GmbH nicht
freigegeben.
Darüber hinaus ist der Transport von Kindern in einem Anhänger in Deutschland gesetzlich verboten.
Die Möglichkeit des Transportes eines Kindes mit einem Kindersitz ist zwar erlaubt, jedoch von der Winora-Staiger GmbH ebenfalls
nicht freigegeben.
Die Winora-Staiger GmbH übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden, die aus der Nutzung eines Anhängers und/oder Kinder-
sitzes in Kombination mit dem S-Pedelec entstehen.
Mindestprofiltiefe
Bitte beachten Sie, dass für Kraftfahrzeuge wie das S-Pedelec eine Mindestprofiltiefe von 1 mm vorgeschrieben ist (§ 36 Absatz 2
StVZO).
Technische Hinweise
Typgenehmigung und Geltungsbereich
Unsere S-Pedelecs wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt einer Typgenehmigung unterzogen und als Kraftfahrzeuge zugelassen.
Dabei wurden bestimmte Bauteile spezifiziert, deren Verwendung an diesem Fahrzeug zulässig ist. Wird das Fahrzeug nicht mit
diesen spezifizierten oder - soweit auf der Folgeseite beschrieben - alternativ freigegebenen Bauteilen betrieben, so verliert dessen
Typgenehmigung die Gültigkeit.
Besonderheiten gewisser Bauteile des Kraftfahrzeugs S-Pedelec gegenüber herkömmlichen
Pedelec- / Fahrradanbauteilen
Einige Bauteile des S-Pedelecs erfüllen spezielle Anforderungen, die an ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e gestellt werden. Sie unter-
scheiden sich zu herkömmlichen Pedelec- / Fahrrad Bauteilen. Dies ergibt sich aus Anforderungen aus der jeweiligen EU Richtlinie
bzw. Verordnung. In nicht EU Mitgliedsländern, wie z.B. der Schweiz, können manche dieser Anforderungen ggf. nicht bestehen
oder auch andere Anforderungen bestehen.
Rahmen / Gabel
Diese tragenden Bauteile des S-Pedelecs wurden so konstruiert, dass sie den höheren Belastungen auf Grund der
höheren Geschwindigkeiten im Vergleich zu einem Pedelec / Fahrrad jederzeit gewachsen sind.
Kennzeichenhalter
Dieser ist so konstruiert, dass er das Kennzeichen gemäß den Vorgaben (Sichtbarkeit, Winkel) aufnehmen kann.
Rückspiegel
Dieser ist Pflicht für Kraftfahrzeuge. Er ist typgeprüft nach ECE. Einen zugelassenen Spiegel erkennt man an der „E“-
Kennzeichnung.
Bremshebel
Die Bremshebel für zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen an ihrem Ende mit einem Kugelkopf versehen sein. Herkömmli
che Pedelec- / Fahrradbremshebel haben diesen nicht.
Ständer
Der Ständer muss diverse Standfestigkeitsprüfungen überstehen und außerdem automatisch einklappen, sobald er
vollständig entlastet wird.
seitliche Strahler
Diese müssen orange und nicht-dreieckig sein und über eine Typzulassung nach ECE verfügen. Ihre Anbringungsstelle
unterliegt bestimmten Sichtbarkeits-Auflagen und darf nicht verändert werden. Einen zugelassenen Strahler erkennt
man an der „E“-Kennzeichnung.
Bremslicht
Das Bremslicht und die Kennzeichernbeleuchtung sind seit 2016 für neue Typgenhmigungen Pflicht.
Kennzeichenbeleuchtung
Die Kennzeichenbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung
Ein permanent aktiviertes Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Reifen
Die Reifen benötigen eine Zulassung nach ECE R75. Einen zugelassenen Reifen erkennt man an der „E“-Kennzeich
nung. Die möglichen Reifengrößen entnehmen Sie der Übereinstimmungsbescheinigung.
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