Butter, Gemüse (blanchiert), Eier und Eigelb, gekochte
Flusskrebse, Hackfleisch (roh), Schweinefleisch (roh)
Obst (trocken oder in Sirup), Eiweiß, Rindfleisch (roh),
ganzes Huhn, Lammfleisch (roh), Obstkuchen
Wenn Sie frische Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder einem
„zu verwenden bis“-Datum einfrieren, müssen Sie sie einfrieren, bevor dieses
Datum abläuft.
Vergewissern Sie sich, dass die Lebensmittel nicht bereits gefroren waren.
Tiefgefrorene Tiefkühlprodukte dürfen nicht wieder eingefroren werden.
Nach dem Auftauen sollten Lebensmittel schnell verzehrt werden.
5. Umweltschutz
5.1 Umweltschutz: Entsorgung
❖ Geräte mit diesem Zeichen « » dürfen innerhalb der gesamten EU nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Führen Sie das Gerät
verantwortungsbewusst einer Wiederverwertungsstelle zu, um mögliche Schäden
an der Umwelt oder menschlichen Gesundheit, bedingt durch unkontrollierte
Abfallentsorgung, zu verhindern und die nachhaltige Wiederverwendung
materieller Ressourcen zu fördern.
5.2 Umweltschutz: Energie sparen
❖ Wählen Sie für den Aufbau einen trockenen und gut belüfteten Raum.
❖ Bauen Sie das Gerät an einer geeigneten Stelle mit einem angemessenen Abstand
zu extremen Hitze- oder Kältequellen auf.
❖ Schützen Sie das Gerät vor direkter Sonneneinstrahlung.
❖ Legen Sie die Gefrierschubladen / Gefrierregale nicht mit Aluminiumfolie,
Wachspapier oder Papierlagen aus, weil Sie dadurch die Zirkulation der Kaltluft
beeinträchtigen und das Gerät nicht mehr effektiv arbeiten kann.
❖ Bereits gekochtes Essen kann im Gerät frisch gehalten werden. Lassen Sie es dazu
vorher auf Zimmertemperatur abkühlen.