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2.2.6 Faltrad (c+d)
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung, z.B. mit
aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen, dazu bestimmt, auf öf-
fentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden.
Darüber hinaus ist die Nutzung auch auf für den Fahrradverkehr freigege-
benen Feld- und Waldwegen möglich. Diese Räder sind nicht für die Be-
nutzung im Gelände und nicht für Wettkämpfe gleich welcher Art geeignet.
Die hierzu erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgelie-
fert und muss vom Benutzer oder Fahrrad-Fachhändler regelmäßig über-
prüft und – falls erforderlich – instand gesetzt werden.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für Fahrer, Gepäck und Fahrrad zu-
sammen 130 kg.
Für den Gepäckträger, falls vorhanden, gilt die max. Gewichtsbelastung,
welche auf dem Gepäckträger vermerkt ist.
Fahren Sie ausschließlich mit verschlossenem und verriegeltem
Faltmechanismus.
a
b
c
d
2.2.4 Mountainbike (MTB) (a-d)
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung nicht dazu
bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden. Vor der Nutzung
auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschriebenen Einrichtungen
vorhanden sein (siehe Kapitel „Gesetzliche Anforderungen zur Teilnahme
am Straßenverkehr.“).
2.2.5 Fatbike (a+b)
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung nicht dazu
bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden.
Diese Fahrräder sind dazu bestimmt auf befestigten und unbefestigten We-
gen sowie leichtem Gelände zum Einsatz zu kommen.
Wettkämpfe jeglicher Art, Sprünge sowie der Einsatz im Bike-Park sind nicht
gestattet.
Vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschrie-
benen Einrichtungen (siehe Kapitel „Gesetzliche Anforderungen zur Teil-
nahme am Straßenverkehr“) vorhanden sein.
Die für den Einsatz im Gelände erforderliche sicherheitstechnische Ausstat-
tung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fahrrad-Fachhändler
regelmäßig überprüft und – falls erforderlich – instand gesetzt werden.
Befahren Sie nur solche Hindernisse, die Ihr Können und Ihre
Erfahrung zulassen.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für Fahrer, Gepäck (z.B. im Ruck-
sack), Anhängelast (ungebremst) und Fahrrad zusammen 120 kg.
Die Einsatzgebiete der Fahrräder dieser Kategorie unterscheiden sich teil-
weise erheblich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschie-
denen Einsatzgebiete: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für Fahrer,
Gepäck (z.B. im Rucksack), Anhängelast (ungebremst) und Fahrrad zusam-
men 120 kg.
Befahren Sie nur solche Hindernisse, die Ihr Können und Ihre
Erfahrung zulassen.
Typen der Kategorie Mountainbike (MTB)
Tour Cross Country & Marathon All Mountain Enduro Downhill & Freeride
Fahrwerk Hardtail & Full Suspension Hardtail & Full Suspension Full Suspension Full Suspension Full Suspension
Federweg [mm] 80 - 120 80 - 120 120 - 150 150 - 180 ab 180
Einsatzgebiet
1
befestigte Wege unbefestigte Wege unbefestigte Wege unbefestigte Strecken unbefestigte Strecken
Sprünge erlaubt nein nein ja ja ja
Wettkampftauglich nein ja ja ja ja
Einsatz im Bike Park nicht gestattet nicht gestattet nicht gestattet gestattet gestattet
1
Definition
Befestigte Wege:
Wege mit einer festen, bei allen Witterungsbedingungen befahrbaren Ober-
fläche ohne Hindernisse, wie Straßen, Radwege, Wald- und Forstwege mit
festem, sandigem und geschottertem Untergrund.
Unbefestigte Wege:
Wege mit vereinzelten leichten Hindernissen wie Wurzeln, Steine, Schwel-
len, kleine Absätzen etc.
Unbefestigte Strecken:
Strecken mit teils erheblichen Hindernissen, Absätzen und Schwellen, Stei-
nen, Wurzeln etc.
c
d
a b
14


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