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Überladen Sie Ihr Fahrrad nicht (siehe Kapitel „Bestimmungs-
gemäßer Gebrauch“), und beachten Sie die auf dem Gepäckträ-
ger aufgedruckte oder eingeprägte zulässige Belastung.
Passen Sie Federgabel und Reifendruck dem zusätzlichen Ge-
wicht an.
Gepäck verändert generell die Fahreigenschaften Ihres Rades
und verlängert den Bremsweg! Üben Sie deshalb das Fahren
mit beladenem Fahrrad auf einer verkehrsfreien Fläche (a+b).
15.1.1 Gepäcktransport auf vollgefederten Rahmen
Bei freitragenden Gepäckträgern dürfen nur geringe Lasten transportiert
werden. Sie sollten bedenken, dass sich das Gewicht beim Überfahren von
Bodenunebenheiten um das Vielfache erhöht (gefederte Masse). Dies be-
einflusst das Federverhalten. Weiterhin besteht bei Überladung die akute
Gefahr eines Rahmenbruchs! Die Beladung darf deshalb nur 8 kg betragen!
Bei Gepäckträgern, die sich am Hinterbau abstützen wird dadurch das Ge-
wicht bei der ungefederten Masse höher und die Reaktion des Federsys-
tems träger.
Wir empfehlen daher grundsätzlich keine Gepäckbefestigung an einem voll-
gefederten Rahmen.
15.2 Mitnahme von Kindern
Die Mitnahme von Kindern ist nur mit speziellen Sitzen oder Kinderanhän-
gern (c+d) möglich bzw. erlaubt. Beachten Sie hierzu die Hinweise im Kapi-
tel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“!
15.2.1 Kindersitze
Die Kindersitze ((a) S. 109) werden am Rahmen des Rades befestigt. Die
Befestigungen sind meist als Wechselhalter ausgeführt. Ein Sitz kann somit
an mehreren Rädern befestigt werden, wenn diese jeweils mit einer passen-
den Befestigung ausgestattet sind.
Es dürfen nur auf die Gepäckträger Kindersitze montiert werden, die über
entsprechende Aufnahmepunkte verfügen. Beachten Sie, dass der Ge-
päckträger nie schwerer beladen wird, als es die am Träger eingeprägte
zulässige Maximallast erlaubt. Überschreiten Sie keinesfalls die angegebene
zulässige Gesamtbelastung des Fahrrades.
Befestigen Sie Kindersitze grundsätzlich nicht direkt am Lenker!
Das Befestigen des Kindersitzes an einem freihängenden Ge-
päckträger ist nicht zulässig – Bruchgefahr! Bei vollgefederten
Fahrrädern besteht generell keine Möglichkeit einen Kindersitz
zu montieren.
a
b
c
d
Rennräder, Fitness- und Mountainbikes sind nicht dafür geeig-
net, dass ein Kindersitz mit einem speziellen Halter montiert
wird. Beachten Sie bei den anderen Radtypen die Hinweise im
Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“.
Nehmen Sie Kinder grundsätzlich bei geparktem Fahrrad aus
dem Sitz – Sturzgefahr!
Decken Sie die Federn Ihres Sattels ab, damit das Kind seine
Finger nicht einklemmen kann.
Setzen Sie dem im Kindersitz mitfahrenden Kind immer einen
Helm auf!
Erwerben Sie ausschließlich DIN/GS-geprüfte Kindersitze. Wichtig ist, dass
das Kind im Sitz angeschnallt wird und die Füße in speziellen Haltern (b)
untergebracht sind.
Kindersitze beeinflussen die Fahreigenschaften des Rades stark. Das Ge-
wicht des Sitzes und des Kindes machen die Fahrt verhältnismäßig labil,
das Rad neigt zum Schlingern. Üben Sie das Aufsteigen und das Fahren!
Besonders kritisch ist der Moment, wenn das Kind in den Kindersitz gesetzt
wird, denn dann ist die Gefahr, dass das Rad umkippt, am größten. Vorteil-
haft ist deshalb die Montage einer Parkstütze mit zwei Beinen, auf denen
das Rad besser steht.
Kinder dürfen nur auf speziellen Sitzen, die auch die Füße si-
cher unterbringen, mitgenommen werden. Das Kind darf in
Deutschland höchstens 7 Jahre, der Fahrer muss mindestens
16 Jahre alt sein. Erkundigen Sie sich nach den Regelungen in
Ihrem Land.
Nicht alle MTBs und Crossräder sind dafür geeignet, dass ein
Kindersitz mit einem speziellen Halter montiert werden kann.
Fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler und beachten Sie die
Hinweise im Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“.
15.2.2 Kinderanhänger
In speziellen Kinderanhängern (c+d), die hinter dem Rad hergezogen wer-
den, können bis zu zwei Kinder untergebracht werden. Die Kinder können
im Hänger spielen, ohne dass Spielsachen herausfallen. Einige Versionen
bieten die Möglichkeit, ein Sonnen- oder Regenschutzdach anzubringen.
a
b
c
d
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