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19 Sachmängelhaftung und
Garantie
Die Sachmängelhaftung bezieht sich nicht:
Auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt ent-
stehen (Informationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch finden Sie im
Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“).
- Auf alle Teile des Fahrrades, die einem funktionsbedingten Verschleiß
unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler
handelt (siehe Liste der möglichen Verschleißteile weiter unten).
- Auf Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und
nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, Umbauten oder Aus-
tausch von Teilen am Fahrrad entstehen. Ausführliche Pflegehinweise
finden Sie in dieser Bedienungsanleitung.
- Auf Unfallschäden oder sonstige ungewöhnliche Einwirkungen von au-
ßen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurückzu-
führen sind.
- Auf Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen erfolgen oder
Schäden, die daraus entstehen.
- Auf Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz eines Produktes
ohne explizite Wettkampf-Freigabe entstehen. Informieren Sie sich hier-
zu über den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrrades auf den
Seiten im Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“.
- Auf nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zum
Lieferumfang des Produktes gehören, oder Schäden, die durch die
nichtfachmännische Montage dieser Anbauten entstehen.
Beachten Sie auch die zulässigen Gewichte und Nutzungsbeschränkungen
(Kindersitz etc.), die im Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ ange-
geben sind. Weiterhin müssen die Montagevorschriften der Hersteller (vor
allem Drehmomente bei Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsin-
tervalle genau eingehalten werden.
19.1 Sachmängelhaftung (vormals
Gewährleistung)
Ihre Rechte als Käufer
Mit Ihrer Entscheidung zum Kauf eines Fahrrades aus dem Hause WI-
NORA-STAIGER können Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt Ihr Eigen
nennen. Gemäß dem zum 01. Januar 2002 geänderten europäischen
Gewährleistungsrechts haftet Ihr Fahrrad-Fachhändler im Zeitraum von 2
Jahren für Sachmängel. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Fahrrades
durch Ihren Fahrrad-Fachhändler. Zum Nachweis des Kauf- bzw. Über-
gabedatums heben Sie bitte das von beiden Parteien unterschriebene
Übergabeprotokoll (letzte Seite) und die Kaufbelege, wie Rechnung und
Kassenzettel, zumindest für die Dauer der 2 Jahre, auf. Sollten Mängel
auftreten, ist immer Ihr Fahrrad-Fachhändler der Ansprechpartner.
Neben der grundsätzlichen 2-jährigen Frist besteht eine gesetzliche so-
genannte Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von 6 Monaten nach
Übergabe des Produktes. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber eine Fiktion
gesetzt hat, dass ein Mangel der innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe
des Fahrrades auftritt, bei der Übergabe bereits vorhanden war.
Daher obliegt es in diesem Fall, bei Auftreten eines Fehlers dem Verkäufer zu
beweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhan-
den war und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingten
Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist. Danach müssen Sie den Beweis
antreten.
Diese Regelung betrifft nur Staaten, die die EU-Vorlage ratifi-
ziert haben, z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Erkundigen
Sie sich nach den Regelungen in Ihrem Land.
Bitte beachten Sie die in diesem Handbuch und in den ggf. beigelegten
weiteren Anleitungen aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten (siehe Kapitel
„Wartungs- und Service-Zeitplan“) bzw. den unter Umständen nötigen
Tausch sicherheitsrelevanter Bauteile, wie Lenker, Bremsen usw.
Berechtigte Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
- Ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vorliegt.
- Der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe an
den Kunden bereits vorhanden war.
- Kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß Ursache für die Ab-
nutzung oder Veränderung des Gutes war (siehe Liste der möglichen
Verschleißteile am Fahrrad auf den folgenden Seiten).
- Der Schaden oder Fehler nicht ursächlich dadurch entstanden ist, dass
kein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Fahrrades erfolgte.
Siehe Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“.
Bitte halten Sie die im Kapitel „Inspektionsintervalle“ aufgeführ-
ten Inspektionen ein. Lesen Sie sich die Kapitel „Pflegehinweise
und Inspektionen“ und „Wartungs- und Service-Zeitplan“ auf-
merksam durch. Regelmäßige Inspektionen erhalten Ihre Si-
cherheit und Fahrfreude. Sich eventuell ankündigende Fehler
können vom Fachmann dabei im Vorfeld erkannt und beseitigt
werden!
Beachten Sie, dass Zubehör die Eigenschaften des Rades stark
beeinflussen kann. Fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler vor
der Montage um Rat.
19.2 Verschleißteile
Bitte beachten Sie:
Ihr Fahrrad ist ein technisches Produkt, das regelmäßig überprüft, gepflegt
und gewartet werden muss. Viele Teile an Ihrem Fahrrad unterliegen funkti-
onsbedingt einem Verschleiß und bedürfen je nach Nutzung Ihrer erhöhten
Aufmerksamkeit. Bitte lesen Sie sich die Liste der Verschleißteile und deren
Definition auf den folgenden Seiten genau durch:
Liste der Fahrrad-Verschleißteile:
01. Bereifung
02. Felgen in Verbindung mit Felgenbremse
03. Bremsbeläge
04. Ketten und Zahnriemen
05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen
06. Leuchtmittel der Lichtanlage
07. Lenkerbänder/Griffbezüge
08. Hydrauliköle und Schmierstoffe
09. Schaltungs- und Bremszüge/hüllen
10. Lackierungen
11. Dichtungen von Federelementen
12. Sattelbezüge
01. Bereifung
Die Fahrrad-Bereifung unterliegt funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser
ist abhängig von der Nutzung des Fahrrades und kann vom Fahrer sehr
stark beeinflusst werden. Scharfes Bremsen, das zum Blockieren des Rei-
fens führt, reduziert die Lebensdauer des Reifens beträchtlich. Darüber hi-
naus sollte der Luftdruck regelmäßig kontrolliert und, falls erforderlich, auf
den vom Reifenhersteller angegebenen Wert aufgepumpt werden. Auch
übermäßige Sonneneinstrahlung, Benzin, Öle etc. können die Bereifung
schädigen.
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