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• Transportschäden.
• Kosten in Verbindung mit einem evt. Abbau und einer erneuten Aufstellung des Kamin-
ofens.
• Allen Formen von Zusatzkosten und Folgeschäden, die auftreten mögen.
Oberächenbehandlung
Sollte sie werkseitig nicht korrekt ausgeführt worden sein, tritt dies bereits nach kurzer Nut-
zungsdauer zutage. Spätere Reklamationen bezüglich des Lacks können nicht berücksichtigt
werden.
Verschleißteile
Einige Teile des Ofens, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die
Gewährleistung. Dazu gehören u. a.:
• Wärmeisolierendes Material - entweder feuerfeste Steine oder spezielle Platten
aus Vermiculit.
• Rauchwendeplatten.
• Glas.
• Kacheln und Speckstein.
• Gusseisenteile wie z. B. der Feuerrost.
• Dichtungen.
• Alle beweglichen Teile.
Inspektion und Pege
Es wird empfohlen, den Kaminofen regelmäßig zu pegen und ihn gemäß den Anweisungen in
der Bedienungsanleitung nachsehen zu lassen. Dies trägt zu einwandfreier Funktion bei.
Reklamationen
Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte an den Fachhändler, bei dem das Modell erworben
wurde. Die HWAM A/S ist hierfür nicht zuständig. Geben Sie immer die Seriennummer Ihres
Kaminofens an – sie bendet sich auf dem Typenschild an der Rückseite des Kaminofens.
Unberechtigte Reklamationen / Anforderung des Kundendienstes
Vor einer Reklamation sollten Sie das Modell anhand der Bedienungsanleitung zunächst auf
Fehler überprüfen und diese ggf. abstellen. Sollte sich erweisen, dass Ihre Reklamation und
die Forderung nach Nachbesserung unberechtigt war, werden Ihnen die entstandenen Kosten
in Rechnung gestellt.