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Außerbetriebnahme
Ihre Heizung wird durch die Regelung je nach Wärmebedarf
automatisch ein- und ausgeschaltet.
Für folgende Zwecke muss die Heizungsanlage über den
Geräteschalter ausgeschaltet werden:
•Zur Reinigung des Kessels durch den Fachmann
•Zum Entlüften
•Zum Nachfüllen von Heizungswasser
•Zur Schornsteinreinigung bzw. -Prüfung
1. Brennwertgerät ausschalten.
2. Display erlischt.
3. Gasabsperrhahn schließen.
Bei längeren Stillstandzeiten ist zu beachten:
Wasser bei Frostgefahr aus der Heizungsanlage
ablassen oder mit zugelassenem Frostschutz be-
füllen.