PFLEGE UND SERVICE
* Option/Zubehör.
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Kunststoff-, Gummi- und
Zierelemente außen reinigen
Sobald das Fahrzeug verschmutzt ist, sollte
es gewaschen werden. Je länger der
Schmutz auf dem Fahrzeug verbleibt desto
schwieriger wird es, das Fahrzeug wieder
vollständig sauber zu bekommen und es
besteht die Gefahr für Kratzer im Lack. Von
Volvo empfohlenes Autoshampoo verwen-
den.
Für die Reinigung und Pflege von gefärbten
Kunststoffteilen sowie Gummi- und Zierele-
menten wie z. B. Glanzleisten, empfiehlt sich
ein spezielles Reinigungsmittel, das Sie bei
Ihrem Volvo-Vertragshändler bekommen. Bei
der Verwendung solcher Reinigungsmittel
sind die Anweisungen sorgfältig zu befolgen.
Verwenden Sie keine Reinigungsmittel, deren
pH-Wert unter 3,5 oder über 11,5 liegt. Diese
können auf eloxiertem Aluminium* Verfärbun-
gen hervorrufen, siehe Abbildung. Von Politu-
ren mit Schleifpartikeln wird abgeraten, siehe
Abbildung.
Teile, die mit Reinigungsmitteln mit einem pH-Wert
zwischen 3,5 und 11,5 gereinigt werden sollten.
WICHTIG
Der Wachsauftrag auf und das Polieren
von Kunststoff- und Gummiteilen ist zu
vermeiden.
Bei der Verwendung eines Entfettungsmit-
tels auf Kunststoff- und Gummiteilen ist,
sofern erforderlich, nur mit leichtem Druck
zu reiben. Einen weichen Waschschwamm
verwenden.
Beim Polieren von Glanzleisten kann die
glänzende Oberfläche beschädigt oder
abgenutzt werden.
Verwenden Sie keine Poliermittel, die
Schleifmittel enthalten.
WICHTIG
Waschen Sie das Fahrzeug nicht mit Reini-
gungsmitteln, die einen pH-Wert unter 3,5
oder über 11,5 haben. Dies kann zu Verfär-
bungen an eloxierten Aluminiumteilen, an
der Dachreling und an den Fensterrändern
führen.
Lassen Sie Metallpolituren nicht auf elox-
ierte Aluminiumteile gelangen – diese kön-
nen Verfärbungen verursachen und die
Beschichtung beschädigen.
Themenbezogene Informationen
•
Fahrzeugreinigung außen (S. 706)
•
Polieren und Wachsen (S. 707)
•
Von Hand waschen (S. 708)
•
Waschanlage (S. 709)
•
Hochdruckwäsche (S. 711)
•
Wischerblatt reinigen (S. 711)
•
Felgen reinigen (S. 713)
•
Rostschutz (S. 713)