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Inbetriebnahme des Brenners
Voraussetzung
Brennstoffversorgung ist frei geschaltet.
Bei Gasfeuerung:
Freigabe der Gaseinspeisung muss vom örtlichen
Gaslieferanten vorliegen.
Gasschnellschlussventil zum Gebäudeeintritt muss
funktionstüchtig sein.
Gasleitungen im Kesselhaus müssen geprüft und
vom Ersteller schriftlich zur Inbetriebnahme freige-
geben worden sein.
Bei Ölbetrieb:
Das Ölschnellschlussventil am Tank ist funktions-
tüchtig.
Brenner gemäß Betriebsanleitung in Betrieb nehmen.
Unterlagen des Brennerherstellers
Geforderte Gaswarneinrichtungen müssen funktions-
tüchtig sein. Während der Brennerinbetriebnahme dür-
fen sich keine unbefugten Personen im Kesselhaus
befinden.
Nach stabilem Betrieb der Feuerung den Dampfkessel
mit max. 30 % Feuerungswärmeleistung in Betrieb
nehmen und auf einen Druck von ca. 20 % unterhalb
des Betriebsdrucks aufheizen. Sobald dieser Wert
erreicht ist, die Brennerlast bis zur Nennleistung freige-
ben.
Danach das Dampfventil langsam öffnen und das Ent-
lüftungsventil (optional) schließen. Gemäß den Betrei-
bervorgaben die Dampfleitungen reinigen (Ausblasen).
Auf eine ausreichende Entwässerung der Dampfsys-
teme achten.
Bei stabiler Dampfabnahme die Feineinstellung der
Feuerung absolvieren. Den Betriebsdruck in Abhängig-
keit vom Absicherungsdruck mit dem Betreiber der
Anlage abstimmen.
Funktionskontrolle Sicherheitsdruckbegrenzer (SDB)
Erforderliche Einstellung SDB: Der SDB muss den
Kessel auf Störung schalten, bevor das Sicherheits-
ventil anspricht. Der Einstelldruck ist anlagenabhängig.
Er muss in Abhängigkeit von Absicherungsdruck und
Betriebsdruck eingestellt werden. Er liegt unterhalb
des Sicherheitsventil-Ansprechdrucks.
Die Funktionskontrolle findet bei geschlossenem
Dampfventil und durch Überbrücken (Schlüsselschal-
ter oder Prüftaste am Schaltschrank) des Druckreglers
statt.
Der Brenner kann mit Kleinlast betrieben werden.
Nachdem der SDB angesprochen und damit eine Stör-
abschaltung des Kessels ausgeführt hat, muss er nach
Druckabfall im Kessel entriegelt werden.
Danach kann der Kessel im Normalbetrieb wieder in
Betrieb gesetzt werden. Nach der erfolgreichen Funkti-
onskontrolle muss der SDB durch Plombieren gegen
unbefugtes Verstellen gesichert werden.
Funktionskontrolle Sicherheitsventile
Die Funktionskontrolle dient zur Prüfung des Einstell-
drucks und zum Nachweis, dass das Sicherheitsventil
fähig ist, die Dampfmenge bei Voll-Last abzublasen.
Zuvor prüfen:
Ausblaseleitung ist fachgerecht verlegt und befestigt
Entwässerungsleitung ist am Sicherheitsventil ange-
schlossen
Ausmündung ist frei
Sicherstellen, dass sich in diesem Bereich keine Per-
sonen befinden.
Kontrolle des Sicherheitsventils:
Dampfventil schließen
Druckregler überbrücken (Schlüsselschalter oder
Prüftaste am Schaltschrank)
SDB im Schaltschrank überbrücken
Brenner auf Voll-Last stellen
Das Sicherheitsventil muss sich öffnen, sobald der
Einstelldruck erreicht ist. Der Einstelldruck muss gleich
oder kleiner als der zulässige Betriebsdruck des Kes-
sels sein.
Der Druck im Kessel darf bis zum vollen Öffnen des
Sicherheitsventils um 10 % über den zulässigen
Betriebsdruck steigen.
Falls der Druck im Kessel unter diesem Wert bleibt,
funktioniert das Sicherheitsventil einwandfrei.
Der Kessel kann danach ausgeschaltet werden. Die
Funktionskontrolle darf nur unter fachkundiger Aufsicht
stattfinden. Dabei muss gesichert sein, dass jederzeit
der Kessel sofort über „NOT AUS“ außer Betrieb
genommen werden kann.
Einstellung Absalzregler
Gemäß Herstellervorgaben einstellen.
Inbetriebnahme
Ablauf der Erstinbetriebnahme (Fortsetzung)
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Inbetriebnahme
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