&Kessel abschlammen (nur bei Kes-
sel ohne Automatik, Ventil zwei- bis
dreimal unter Betriebsdruck kurz
öffnen).
&Wasserstandbegrenzer prüfen.
&Speise- und Kesselwasser kontrol-
lieren.
Folgende Kontrollen monatlich
durchführen:
&Sicherheitsventil auf Funktionsfä-
higkeit prüfen.
&Regelungstechnische und sicher-
heitstechnische Einrichtungen auf
Funktionsfähigkeit prüfen.
&Alle Anschlüsse und Verschlüsse
auf Dichtheit prüfen.
&Be- und Entlüftung des Aufstellrau-
mes prüfen.
Folgende Prüfungen halbjährlich
durchführen lassen (entsprechend
TRD 602 und 604):
&Sicherheitstechnische Ausrüstung
prüfen.
&Brenner prüfen.
&Heizgasseitige Wärmedämmung an
Deckeln und Türen prüfen.
Ergebnisse der täglichen, monatli-
chen und halbjährlichen Prüfungen im
Betriebsbuch festhalten.
Außerbetriebnahme
Zur Vermeidung von Stillstandskorrosion im drucklosen Zustand sind die abgas-
seitigen und wasserseitigen Flächen des Kessels, je nach Dauer der Betriebs-
unterbrechung, zu konservieren. Man unterscheidet zwischen
Nasskonservierung (bei der Sauerstoff fern zu halten ist) und Trockenkonser-
vierung (bei der Feuchtigkeit gering zu halten ist).
Kurzzeitige Betriebsunterbrechung (1 bis 2 Tage)
Wasserseite
Empfehlung: Kessel auf Druck und
Temperatur halten. Sollte das nicht
möglich sein und muß der Kessel für
mehrere Tage drucklos gemacht wer-
den empfehlen wir folgendes:
Zur Vermeidung von Sauerstoffkorro-
sion ist ca. eine Stunde vor dem
Abstellen des Kessels dem Speise-
wasser ein Sauerstoffbindemittel mit
dem 2 bis 3-fachen der normalen
Dosiermenge bis zum Abschalten
zuzusetzen.