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Werksgarantie
Vaillant räumt Ihnen als Eigentümer
des Gerätes diese Werksgarantie
zusätzlich zu den Ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsan-
sprüchen ein, die Sie nach Ihrer Wahl
gegen den Verkäufer des Gerätes
geltend machen können.
Die Garantiezeit beträgt ein Jahr, be-
ginnend am Tage der Installation. In
diesem Zeitraum werden an dem Ge-
rät festgestellte Material- oder Fabri-
kationsfehler von unserem Werkskun-
dendienst kostenlos behoben. Für
Fehler, die nicht auf den genannten
Ursachen beruhen, z. B. Fehler auf-
grund unsachgemäßer Installation
oder vorschriftswidriger Behandlung,
übernehmen wir keine Verantwortung.
Werksgarantie gewähren wir nur
nach Installation des Gerätes durch
einen anerkannten Fachhandwerks-
betrieb.
Werden Arbeiten an dem Gerät nicht
von unserem Werkskundendienst vor-
genommen, so erlischt die Werks-
garantie, es sei denn, die Arbeiten
sind von einem anerkannten Fach-
handwerksbetrieb durchgeführt wor-
den.
Die Werksgarantie erlischt ferner,
wenn in das Gerät Teile eingebaut
werden, die nicht von Vaillant zuge-
lassen sind.
Nicht umfaßt sind von der Werks-
garantie Ansprüche, die über die
kostenlose Fehlerbeseitigung hinaus-
gehen, z. B. Ansprüche auf Schaden-
ersatz.
Diese Werksgarantie gilt nur in der
Bundesrepublik Deutschland.
BEDIENUNG