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SICHERHEITS- UND BETRIEBSHINWEISE §
- Der Fahrzeughalter bzw. -führer ist für die sichere Befestigung des Trägers, des Zubehörs und der Ladung
grundsätzlich alleine verantwortlich.
- Für Montage- und Anwendungsfehler sowie Lack- und Folgeschäden übernimmt die Fa. Uebler keine Haftung.
- Die Kupplung muss für den Anbau eines Fahrradträgers geeignet sein: D- Wert 6,7kN, Material . St52-3.
- Beachten Sie unbedingt die maximal zulässige Zuladung des Fahrradträgers, die sich nach der maximal zulässigen
Stützlast Ihrer Anhängerkupplung richtet:
- Maximal zulässige Zuladung bei 75 kg zulässiger Stützlast: 54 kg
- Maximal zulässige Zuladung ab 81 kg zulässiger Stützlast: 60 kg.
- Das dritte Kennzeichen am Fahrradträger muss mit den amtl. Kennzeichen des Kraftfahrzeuges übereinstimmen, an
dem der Fahrradträger angebaut ist.
- Überprüfen Sie nach jedem Anbau und vor Antritt jeder Fahrt die Funktion der Beleuchtungseinrichtung und den
sicheren, festen Sitz des Trägers.
- Die Ladung muss möglichst gleichmäßig und mit niedrigem Schwerpunkt auf dem Träger festgezurrt werden, die
Fahrräder müssen auf dem Träger sicher gegen Rollen und Kippen fixiert werden. Schwere Fahrräder sollten stets
fahrzeugnah, leichte Fahrräder (z.B. Kinderräder) stets weiter außen auf dem Fahrradträger montiert werden.
Entfernen Sie vor der Beladung lose Teile wie Trinkflaschen und Kindersitze oder Fahrradkörbe o.ä.
von den Fahrrädern. Decken Sie die Räder nicht durch Planen, Schutzüberzüge o.ä. ab. Entfernen Sie
Radabdeckungen oder Rockschutznetze.
- Kontrollieren Sie auch jedes Mal nach kurzer Fahrt den sicheren Sitz der Ladung und des Trägers und ziehen Sie
gegebenenfalls alle Schrauben und immer den Befestigungshebel nach. Prüfen Sie während der Fahrt regelmäßig
durch Blick in den Rückspiegel Träger und Ladung auf evtl. Verschiebungen/ Verlagerungen und beseitigen Sie den
Grund für diese Veränderungen unverzüglich.
- Aus Gründen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie der Schonung unserer Umwelt (Reduzierung des
Benzinverbrauchs) sollte der Träger bei Nichtbenutzung ganz abgenommen werden.
- Bei Benutzung von Autowaschstraßen ist der Träger abzunehmen.
- Die maximale Tragkraft des Trägers ist unter keinen Umständen zu überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht sowie
die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges darf durch Träger und Ladung nicht überschritten werden.
- Durch das gestiegene Gewicht am Fahrzeug- Heck kann sich das Fahrverhalten ändern (Seitenwindempfindlichkeit,
Über-/ Untersteuerverhalten, Bremsverhalten).
- Aus Sicherheitsgründen ist die Höchstgeschwindigkeit bei Betrieb des Trägers auf 120 km/h beschränkt.
- Beachten Sie bei Auslandsfahrten die jeweiligen Verkehrsvorschriften.
- Es gelten die Vorschriften der StVO sowie der StVZO bezüglich Ladung:
-- Die Ladung darf seitlich nicht mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsfläche der
Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinausragen.
-- Schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
-- Amtliches Kennzeichen und lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt werden.
-- Beim Transport von Fahrrädern sind die seitlich herausragenden Räder extra zu kennzeichnen. Bei
Nachtfahrten sind die Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder abzudecken, damit ein Zerrbild der
rückwärtigen Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder
getäuscht werden.
-- Bei Betrieb des Trägers ist ein zweiter Rückspiegel (rechter Außenspiegel) zu verwenden.
- Wie jedes Fahrzeugteil sollte auch der Fahrradträger regelmäßig gereinigt werden, evtl. Lackschäden sollten mit einem
Lackstift ausgebessert werden.
Sandäcker 7
91301 Forchheim Telefon: (0 91 91) 73 62-0
Telefax: (0 91 91) 73 62-77
e-mail: info @ uebler.com
Internet: www.uebler.com
MAL19400/Stand 01.01.07
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