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Sicherheitshinweise:
Achtung:
Bevor Sie mit der Montage beginnen, bitten wir Sie, diese
Montageanleitung sorgfältig zu lesen. Bei Nichtbeachtung der
Montageanleitung und der Sicherheitshinweise gefährden Sie Ihre
Sicherheit und die Sicherheit Dritter.
Achtung:
Der Fahrradhalter für die Anhängevorrichtung ist nur zum Trans-
port von Fahrrädern geeignet.
Achtung:
Die Anhängevorrichtung muss für den Anbau eines Fahrradträgers
geeignet sein: D-Wert 6,7 kN
Stützlast 50 kg
Material St 52-3
Maximale Zuladung des Fahrradträgers:
Träger F2: Stützlast= 50kg: 2 Fahrräder, max. 37 kg
Stützlast 75 kg: 2 Fahrräder, max. 54 kg
Träger F3: Stützlast= 50 kg: 3 Fahrräder, max. 35,5 kg
Stützlast 75 kg: 3 Fahrräder, max. 51 kg
Unabhängig von der Gesamtbeladung des Fahrradträgers darf
kein geladenes Fahrrad ein Gewicht von 27 kg überschreiten.
Die max. Tragkraft des Fahrradträgers sowie die zulässige
Stützlast der Anhängevorrichtung sind keinesfalls zu
überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht, sowie die max.
zulässige Achslast des Fahrzeuges darf durch Fahrradträger und
Ladung nicht überschritten werden.
Achtung:
Die Ladung muss möglichst gleichmäßig und mit niedrigem
Schwerpunkt auf dem Fahrradträger befestigt werden.
Fahrräder müssen auf dem Fahrradträger sicher gegen Rollen und
Kippen fixiert werden. Schwere Fahrräder sollten stets fahrzeug-
nah, leichte Fahrräder (z.B. Kinderräder) stets weiter außen auf
dem Fahrradträger montiert werden.
Vor der Beladung sollten Kindersitze, lose Teile wie Trinkflaschen,
Satteltaschen usw. entfernt werden. Die Räder nicht durch Planen
oder Schutzüberzüge o.ä. abdecken.
Die Ladung ist verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen
zu sichern.
Achtung:
Verschraubungen und Befestigungen nach kurzer Fahrt kontrol-
lieren, gegebenenfalls nachziehen und in entsprechenden
Abständen erneut kontrollieren. Bei schlechter Wegstrecke muss
eine Überprüfung der Verschraubung in verkürzten Abständen
erfolgen. Wird dies nicht befolgt, kann es zum Lösen bzw. Verlust
des Fahrradträgers bzw. des Fahrrades und zur Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer führen.
Achtung:
Das Fahr- und Bremsverhalten, sowie die Seitenwindempfind-
lichkeit des Fahrzeuges verändern sich. Dies sollte bei der
Fahrweise beachtet werden. Im Interesse der Fahrsicherheit darf
die Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden.
Achtung:
Reparaturen oder Austausch von Teilen durch einen Fachbetrieb
durchführen lassen. Es wird empfohlen, die bei Ihrem Fachhändler
erhältlichen Original-Ersatzteile zu verwenden.
Achtung:
Kugelkopf vor Montage entfetten!
Achtung:
Beim Transport von Fahrrädern sind die seitlich herausragenden
Räder extra zu kennzeichnen. Bei Nachtfahrten sind die
Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder abzudecken, damit e in
Zerrbild der rückwärtigen Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird
und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder getäuscht
werden.
Achtung:
Schlecht erkennbare Gegenstände, Stangen oder waagrecht
liegende Platten dürfen seitlich nicht herausragen.
Ragt die Ladung mehr als 40cm über den äußeren Rand der
Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten des
Hecktragesystems hinaus, so ist sie kenntlich zu machen, und
zwar seitlich höchstens 40cm von ihrem Rand und höchstens 1,5m
über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach
hinten durch eine Leuchte mit rotem Licht.
Der Abstand der Schlussleuchten, Fahrrichtungsanzeiger sowie
Reflektoren (nicht dreieckig) zu den äußeren Fahrzeugkonturen
darf nicht mehr als 40cm betragen.
Achtung:
Aus Gründen der Sicherheit sowie der Sicherheit anderer
Verkehrsteilnehmer muss der Fahrradträger bei Nichtbenutzung
demontiert werden.
Vorsicht:
Der Fahrzeughalter bzw. – Führer ist für die sichere Befestigung
des Trägers, des Zubehörs und der Ladung grundsätzlich alleine
verantwortlich.
Er ist weiterhin dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das
Gehör nicht durch seine Ladung oder den Zustand des Fahrzeuges
beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug
und die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung nicht leidet.
Vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungseinrichtungen
müssen auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein.
Vorsicht:
Nach jedem Anbau und vor Fahrtantritt sind die Funktion der Be-
leuchtungseinrichtung und der sichere Sitz des Fahrradträgers zu
überprüfen.
Vorsicht:
Das dritte Kennzeichen am Fahrradträger muss mit dem amtl.
Kennzeichen des Kfz. übereinstimmen, an dem der Fahrradträger
angebaut ist und muss stets gut lesbar sein.
Vorsicht:
Während der Fahrt sollte durch Blick in den Rückspiegel der Fahr-
radträger und die Ladung auf evtl. Verschiebungen /
Verlagerungen kontrolliert werden, bei Veränderungen
unverzüglich Abhilfe schaffen.
Vorsicht:
Beachten Sie Ihre jeweiligen landesspezifischen Bestimmungen für
die Benutzung von Heckträgern.
Bei Fahrten ins Ausland sind die länderspezifischen Bestim-
mungen für die Benutzung von Heckträgern unbedingt zu
beachten.
Vorsicht:
Vor der Benutzung von Autowaschstraßen ist der Fahrradträger zu
demontieren.
Vorsicht:
Bei Ein- und Durchfahrten die veränderte Fahrzeugbreite und
Fahrzeughöhe beachten.
Vorsicht:
Amtliches Kennzeichen und lichttechnische Einrichtungen des
Fahrradträgers dürfen nicht verdeckt werden.
Vorsicht:
Bei Betrieb des Fahrradträgers ist ein zweiter Rückspiegel (rechter
Außenspiegel) erforderlich.
Vorsicht:
Diese Montage- und Bedienungsanleitung enthält die allgemeine
Zulassung des Fahrradheckträgers für Anhängezugvorrichtung und
muss deshalb immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
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