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Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und
sein Gehör nicht durch die Ladung oder den Zustand des
Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das
Fahrzeug und die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.
Vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungseinrichtungen
müssen auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein.
Diese Montage- und Bedienungsanleitung enthält die allgemeine
Zulassung des Fahrradträgers für Anhängevorrichtungen und
muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Beachten Sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für die
Benutzung von Fahrradträgern im Einsatzland.
Uebler GmbH
Sandäcker 7
91301 Forchheim
Tel.: +49 (0)9191 7362-0
Fax: +49 (0)9191 7362-77
E-Mail: info@uebler.com
Internet: www.uebler.com
Stand: 01.2011
Unfall- und Verletzungsgefahr!
Die in dieser Montage- und Bedienungsanleitung aufgeführten
Arbeiten und Sicherheitshinweise müssen unbedingt
eingehalten werden.
Der Fahrradträger für die Anhängevorrichtung ist ausschließlich
zum Transport von Fahrrädern zu verwenden. Der
Fahrradträger ist für den Einsatz im Gelände nicht geeignet.
Alle Verschraubungen und Befestigungen des Fahrradträgers
und der Fahrräder müssen nach jeder Montage, vor jeder Fahrt
und auch während einer längeren Reise auf festen Sitz geprüft
und bei Bedarf nachgezogen werden. Diese Kontrolle ist
abhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit in regelmäßigen
Abständen zu wiederholen.
Während der Fahrt sollte der Fahrer durch Blick in den
Rückspiegel, den Fahrradträger und die Fahrräder auf evtl.
Verschiebungen/Verlagerungen kontrollieren.
Bei Veränderungen mit verminderter Geschwindigkeit zur
nächsten Haltemöglichkeit weiterfahren und Verschraubungen
und Befestigungen von Fahrradträger bzw. Fahrrädern
nachziehen.
Bei Nichtbeachtung könnte sich der Fahrradträger und/oder die
Ladung vom Fahrzeug lösen und dadurch Sie und andere
Personen verletzen oder einen Unfall verursachen.
Unfall- und Verletzungsgefahr!
Keine Schmiermittel an den vormontierten Verschraubungen
verwenden. Die Verschraubungen könnten sich dadurch
selbsttätig lockern und der Fahrradträger könnte sich
zusammen mit den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug lösen
und dadurch Sie und andere Personen verletzen oder einen
Unfall verursachen.
Unfallgefahr!
Vor Antritt der Fahrt ist die Funktion der Beleuchtungs-
einrichtung zu überprüfen. Bei eingeschalteter Nebelschluss-
leuchte am Fahrradträger muss die Nebelschlussleuchte am
Fahrzeug ausgeschaltet sein, d.h. sie dürfen nicht gleichzeitig
leuchten.
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals
nach dem 01.10.1998 erteilt wurde, darf das angebaute
Heckträgersystem oder die mitgeführte Ladung die dritte
Bremsleuchte des Fahrzeuges nicht verdecken. Die dritte
Bremsleuchte des Fahrzeuges muss sichtbar sein: rechts und
links bezogen auf die Fahrzeuglängsachse – in einem
Horizontalwinkel von 10°, nach oben bezogen auf die
Leuchtenkante – in einem Vertikalwinkel von 10° und nach unten
– bezogen auf die Leuchtenunterkante – in einem Vertikalwinkel
von 5°. Wenn diese Werte nicht eingehalten werden, muss eine
„dritte“ Ersatz-Bremsleuchte angebaut werden.
Unfallgefahr
Die Montage des Fahrradträgers und der Fahrräder führt zur
Veränderung des Fahr- und Bremsverhaltens sowie der
Seitenwindempfindlichkeit des Fahrzeugs. Die maximale
Geschwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten werden.
Die Fahrräder nicht durch Planen, Schutzüberzüge o. ä.
abdecken, da dadurch die Windangriffsfläche und das
Fahrverhalten stark beeinflusst werden.
Schweres Ladegut im Kofferraum so weit wie möglich nach vorn
schieben, um einer übermäßigen Hecklastigkeit vorzubeugen.
Die Fahrweise stets den Straßen-, Straßenverkehrs- und
Witterungsverhältnissen anpassen und besonders vorsichtig
fahren, wenn Sie mit beladenem Fahrradträger fahren.
Unfallgefahr
Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußersten Rand der
Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs- oder Schlussleuchten des
Heckträgersystems hinaus, so ist sie kenntlich zu machen, und
zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens
150 cm über der Fahrbahn, nach vorne durch eine Leuchte mit
weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit rotem Licht.
Beim Transport der Fahrräder die seitlich herausragenden
Räder extra kennzeichnen.
Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder
abdecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen
Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird und andere
Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder getäuscht werden.
Achtung
Falls das Fahrzeug mit einer elektrischen Heckklappe
ausgerüstet ist, ist bei montiertem Fahrradträger auf den
notwendigen Freiraum zu achten. Wenn möglich sollte die
elektrischen Heckklappe deaktiviert und manuell bedient
werden.
Vor der Benutzung von Autowaschanlagen den Fahrradträger
abbauen. Der Fahrradträger, das Fahrzeug und/oder die
Autowaschanlage könnten sonst beschädigt werden.
Umweltschutzhinweis
Den Fahrradträger bei Nichtbenutzung abbauen, um den
Kraftstoffverbrauch zu minimieren.
basisträ.fm Seite 6 Dienstag, 8. März 2011 2:22 14
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