6. Das Gerät darf beim Tan-
ken und in der Garage nicht
betrieben werden.
7. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes
(bzw. nach längerer Stillstand-
zeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwick-
lung auftreten. Es ist zweck-
mäßig, das Gerät dann mit
höchster Leistung brennen zu
lassen und für gute Durchlüf-
tung des Raumes zu sorgen.
8. Ein ungewohntes Brenner-
geräusch oder Abheben der
Flamme läßt auf einen Reg-
lerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
9. Wärmeempfindliche Ge-
genstände (z.B. Spraydosen)
dürfen nicht im Einbauraum
der Heizung verstaut werden,
da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur
Gasdruckregler mit einer Absi-
cherung gegen Überdruck ver-
wendet werden, dies sind z.B.
Regler mit Sicherheitsventil
nach DIN 4811 bzw. VP 306.
Wir empfehlen den Truma-
Fahrzeugregler DUB bzw. für
die Zweiflaschen-Gasanlage in
nur von außen zugänglichen
Flaschenkästen die Truma-Reg-
ler-Umschaltautomatik Trioma-
tic. Die Truma-Regler wurden
speziell für die harte Bean-
spruchung in Wohnwagen,
Booten und Fahrzeugen ent-
wickelt. Sie besitzen neben
dem Sicherheitsventil gegen
Überdruck ein Manometer, mit
der die Dichtheit der Gasanlage
überprüft werden kann.
Schließen Sie die Regler im-
mer sehr sorgfältig von Hand
an die Gasflaschen an! Bei
Temperaturen um 0°C und
darunter sollten die Regler
mit Enteisungsanlage (Eis-Ex)
betrieben werden. Die Regler-
Anschlußschläuche sind re-
gelmäßig auf Brüchigkeit zu
überprüfen. Für Winterbetrieb
sollten nur winterfeste Spezi-
alschläuche verwendet wer-
den. Gasflaschen müssen im-
mer senkrecht stehen!
Technische Daten
Gasart: Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 oder 50 mbar
(siehe Fabrikschild)
Wasserinhalt: 12 Liter
Aufheizzeit bis ca. 70°C:
ca. 35 Min. (Boiler)
ca. 80 Min. (Heizung/Boiler)
Wasserdruck: max. 2,8 bar
3
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtheiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Fenster und Türe öffnen!
- keine elektrischen
Schalter betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann über
prüfen lassen!
1. Reparaturen dürfen nur
vom Fachmann durchge-
führt werden.
Achtung: Nach jeder De-
montage der Abgasführung
muß ein neuer O-Ring mon-
tiert werden!
2. Jede Veränderung am Ge-
rät, einschließlich Abgasfüh-
rung und Kamin, oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Original-
Truma-Teile sind, sowie das
Nichteinhalten der Einbau-
und Gebrauchsanweisung
führt zum Erlöschen der Ga-
rantie sowie zum Ausschluß
von Haftungsansprüchen.
Außerdem erlischt die Be-
triebserlaubnis des Gerätes
und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
3. Der Betriebsdruck der
Gasversorgung 30 mbar
(bzw. 28 mbar Butan/
37 mbar Propan) oder
50 mbar, muß mit dem Be-
triebsdruck des Gerätes
(siehe Fabrikschild)
übereinstimmen.
4. Nur für Deutschland:
Flüssiggasanlagen müssen
dem DVGW-Arbeitsblatt
G 607 für Fahrzeuge bzw.
G 608 für Wassersportfahr-
zeuge entsprechen.
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DVGW-
Arbeitsblatt G 607 bzw. G 608
zu bestätigen.
Verantwortlich für die Ver-
anlassung der Überprüfung
ist der Fahrzeughalter.
5. In anderen Ländern sind
die jeweils gültigen Vorschrif-
ten zu beachten. Zu Ihrer Si-
cherheit ist es erforderlich,
die gesamte Gasinstallation,
das Gerät und die Abgasfüh-
rung regelmäßig (spätestens
alle 2 Jahre) von einem Fach-
mann überprüfen zu lassen.
Nennwärmeleistung:
C 3402: 2000/3400 W
C 6002: 2000/4000/6000 W
Gasverbrauch:
C 3402: 170 - 285 g/h
C 6002: 170 - 490 g/h
Luftfördermenge:
C 3402: max. 218m
3
/h
C 6002: max. 240m
3
/h
Stromaufnahme bei 12 V
Heizung + Boiler:
C 3402: 0,2 - 2,4 A (Ø 0,9 A)
C 6002: 0,2 - 5,6 A (Ø 1,4 A)
Boiler Aufheizen: 0,4 A
Ruhestrom: 0,001 A
Stromaufnahme des
elektrischen Sicherheits-/
Ablaßventils bei 12 V:
0,035 A
Gewicht:
17,6 kg (ohne Wasserinhalt)
ABG-Prüfzeichen:
C 3402: S 300
C 6002: S 301
Konformitätserklärung:
Die Trumatic C ist durch den
DVGW geprüft und erfüllt die
EG Gasgeräte-Richtlinie
(90/396/EWG) sowie die mit-
geltenden EG-Richtlinien.
Für EU-Länder liegt die CE-
Produkt-Ident-Nummer vor:
C 3402: CE-0085AS0121
C 6002: CE-0085AS0122
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht
nicht
- für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
- infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
- infolge Nichteinhaltung der
Truma-Einbau- und Ge-
brauchsanweisungen,
- infolge unsachgemäßer Be-
handlung,
- infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlaßter
Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluß des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nacher-
füllung beseitigen, das heißt
nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Her-
steller Garantie, beginnt die
Garantiefrist hinsichtlich der
reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem,
sondern die alte Frist läuft
weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Scha-
densersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind aus-
geschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels - insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten -
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
im Ausland sind nicht von der
Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Ein-
baubedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserieteilen) können
nicht als Garantieleistung an-
erkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn. In Deutsch-
land ist bei Störungen
grundsätzlich die Truma-Ser-
vicezentrale beim Hersteller
zu benachrichtigen; im Aus-
land stehen die jeweiligen
Servicepartner (siehe Adres-
senverzeichnis) zur Verfü-
gung. Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Ferner
ist die ordnungsgemäß aus-
gefüllte Garantie-Urkunde
vorzulegen oder die Fabrik-
nummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, muss der Endverbrau-
cher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden. Bei
Schäden an Heizkörpern
(Wärmetauscher) ist der Gas-
druckregler ebenfalls mit ein-
zusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall über-
nimmt das Werk die Trans-
portkosten bzw. Kosten der
Einsendung und Rücksen-
dung. Liegt kein Garantiefall
vor, gibt der Hersteller dem
Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu
übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen
auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.