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28. Hinweise zu Entsorgung und Recycling
Hinweise zur Entsorgung
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Die Kennzeichnung des Gerätes und der Begleitdokumentation mit
diesem Symbol weist darauf hin, dass das Gerät getrennt vom normalen
Hausmüll zu entsorgen ist. Dieses Gerät (inklusive des verwendeten Akkus)
enthält sowohl wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden oder Edelmetalle
als auch Bestandteile, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung umwelt- und
oder gesundheitsschädlich sind. Mit der sachgerechten Entsorgung
von Altgeräten und -batterien leisten Sie einen wertvollen Beitrag,
um Ressourcen zu schonen, Umweltverschmutzung zu minimieren und
die Umwelt bestmöglich zu schützen.
Nach europäischer Gesetzgebung sind Sie als Verbraucher zur getrennten
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altbatterien verplichtet.
Sie müssen gemäß nationaler Rechts- und Verwaltungsvorschriften und/oder
den EU-Richtlinien 2002/96/EC sowie 2006/66/EC bei hierür zuständigen
Sammelstellen abgegeben werden.
In EU-Mitgliedstaaten können Sie Elektro- oder Elektronikaltgeräte kostenlos an
speziellen Sammelstellen in Ihrer Nähe abgeben. Nähere Informationen hierzu
erteilt die zuständige Behörde bzw. Ihre Stadt- oder Kommunalverwaltung.
In einigen Mitgliedstaaten ist der Einzelhändler beim Kauf neuer Geräte verplichtet,
das Altgerät kostenlos zurückzunehmen. Erfragen Sie nähere Informationen hierzu
bitte direkt beim Händler.
In Deutschland können Sie sich zusätzlich anhand der kostenlosen „eSchrott“- App
(ür alle gängigen Betriebssysteme verügbar) über Sammelstellen informieren.
Bitte beachten Sie: Unsachgemäße Entsorgung von Altgeräten und -batterien ist
in einigen Ländern strabar.
Hinweise zum Recycling
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Ihr Gerät und dessen Verkaufsverpackung bestehen aus wertvollen
Rohstoffen, die im Sinne des Umweltschutze in den Wiederverwertungs-
kreislauf zurückgeührt werden müssen (Recycling). Bitte informieren Sie
sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den korrekten
Entsorgungsweg!
Informationen zur Entsorgung in Nicht-EU-Ländern
Diese Symbole gelten nur in der Europäischen Union. Auskunft über die sachgemäße
Entsorgung dieser Geräte erteilt die zuständige örtliche Behörde oder der Händler.