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ÜBERTRAGUNGSMÖGLICHKEITEN DIESER BEDINGUNGEN AUF IHRE NEUEN PROGRAMME
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und möchten, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann
erreichen Sie dies am besten, wenn Sie es zu freier Software machen, die jeder gemäß diesen Bedingungen weiterverteilen und
ändern kann.
Fügen Sie zu diesem Zweck dem Programm folgende Hinweise hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Garantieausschluss möglichst deutlich zu vermitteln; und jede Datei sollte eine „Copyright”-Zeile
sowie einen kurzen Verweis besitzen, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
Eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung seiner Funktionen.
Copyright (C) <Jahr> <Name des Autors>
Dieses Programm ist freie Software; Sie können es gemäß den Bedingungen der GNU General Public License, entweder Version
2 der Lizenz oder (wunschgemäß) jede neuere Version, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht wird, weiterverteilen
und/oder verändern.
Der Vertrieb dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, dass es zweckdienlich sein wird, ist aber OHNE IRGENDEINE
GARANTIE, sogar ohne indirekte Garantie der VERKÄUFLICHKEIT oder TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht,
schreiben Sie bitte an die
Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330,
Boston, MA 02111-1307 USA
Geben Sie bitte auch an, wie man mit Ihnen elektronisch und postalisch Kontakt aufnehmen kann.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, dass es nach dem Start in einem interaktiven Modus einen kurzen Hinweis
ausgibt:
Gnomovision Version 69,
Copyright (C) - Jahr - Name des Autors - Sie erhalten Gnomovision ABSOLUT OHNE GARANTIE; geben Sie „show w” für Details
ein. Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen gerne weitergeben dürfen; geben Sie „show c” für Details ein.
Die hypothetischen Befehle „show w” und „show c” sollten die passenden Abschnitte der General Public License anzeigen.
Natürlich können die von Ihnen verwendeten Befehle anders heißen als "show w" und "show c"; es könnten auch nur Mausklicks
oder Menüpunkte
sein - was immer zu Ihrem Programm passt.
Soweit zutreffend, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule bitten, einen
„Urheberrechtsverzicht” für das Programm zu unterzeichnen. Hier ist ein Musterbeispiel; ändern Sie einfach die Namen:
Yoyodyne Inc. erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von James Hacker geschriebene Programm „Gnomovision”
(ein Annäherungsversuch für Compiler).
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in gesetzlich geschützte Programme. Handelt es
sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogrammbibliothek, könnte es sinnvoller sein, eine Verknüpfung gesetzlich geschützter
Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie genau dies beabsichtigen, sollten Sie die GNU Library General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden.