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k Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt
werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der
sachgerechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann
hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der
nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den
Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
k
Das Gerät kann bei ungünstigen Netzverhältnissen zu vorübergehenden Spannungsabsenkungen
führen. Ist die Netzimpedanz am Anschlusspunkt zum öffentlichen Netz größer als 0,42 Ohm kön-
nen weitere Maßnahmen erforderlich sein bevor das Gerät an diesem Anschluss bestimmungs-
gemäß betrieben werden kann. Wenn nötig kann die Impedanz beim örtlichen
Energieversorgungsunternehmen erfragt werden.