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SONSTIGES
Gewährleistung
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fachhändler, bei dem Sie das Gerät
erworben haben.
Die TIPTEL AG leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von
2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet
entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in
das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem
Vertrag zurücktreten.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungs-
anspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät
eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Die Gewährleistung umfasst keine Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien) und Mängel, die den Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
Durch Transport entstandene Schäden sind bei dem Versandunternehmen geltend zu machen.
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Instandsetzungen erfolgen grundsätzlich nur im TIPTEL-Service. Durch unseren 48-Stunden-Instandsetzungsservice
erhalten Sie ein Reparaturgerät oder Austauschgerät in der Regel nach 2 Arbeitstagen zuzüglich der üblichen
Versandlaufzeiten zurück. Durch eine Gewährleistungsreparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für das
Gerät eine Verlängerung der Gewährleistungszeit ein. Diese Gewährleistung ist nicht übertragbar und erlischt,
wenn das Gerät in zweite Hand übergeht. Sie erlischt ebenfalls, wenn an dem Gerät von fremder Hand Eingriffe
vorgenommen oder die am Gerät befindliche Seriennummer entfernt oder unleserlich gemacht wurde. Das Gerät
ist mit einem Gewährleistungssiegel versehen. Bitte achten Sie darauf, dass dieses nicht beschädigt wird, da sonst
Ihr Gewährleistungsanspruch ebenfalls erlischt.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIPTEL AG, die für einen Händler Vertragsbestandteil
sind. Bei einer Beanstandung ist das defekte Produkt mit einer Fehlerbeschreibung und dem Kaufbeleg an folgende
Anschrift einzusenden.
In Deutschland: In Österreich: In der Schweiz:
TIPTEL AG Tiptel GmbH Tiptel AG
Service Service Service
Halskestraße 1 Tenschertstraße 8 Bahnstrasse 46
40880 Ratingen 1230 Wien 8105 Regensdorf