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7. Werden Ihnen aufgrund eines Gerichtsurteils oder aufgrund Unterstellung einer
Patentverletzung oder aus anderen Gründen (nicht beschränkt auf
Patentprobleme) Bedingungen auferlegt (ob per Gerichtsbeschluss, per Vertrag
oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, befreien
Sie sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Können Sie während einer
Verteilung nicht gleichzeitig Ihren Verpflichtungen gemäß dieser Lizenz und
anderen sachbezogenen Verpflichtungen nachkommen, dann dürfen Sie als
Folgemaßnahme das Programm überhaupt nicht verteilen. Gestattet z. B. eine
Patentlizenz nicht, dass das Programm von allen Personen, die direkt oder
indirekt Kopien von Ihnen erhalten, ohne Lizenzgebühren weiter verteilt wird,
dann ist die gänzliche Unterlassung der Verteilung des Programms der einzige
Weg, der Vorgabe und auch dieser Lizenz zu genügen.
Wird ein Teil dieses Absatz unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht
vollstreckbar gehalten, trifft der restliche Teil des Absatzes zu und der Absatz
trifft unter anderen Umständen zur Gänze zu.
Es ist nicht die Absicht dieses Absatzes, Sie zu Verletzungen von Patenten oder
anderen Eigentumsanrechten zu verleiten oder die Gültigkeit derartiger
Rechtsansprüche zu bestreiten; dieser Absatz hat nur den Zweck, die Integrität
des freien Software-Verteilungssystems zu schützen, das mittels öffentlicher
Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Personen haben großzügige Beiträge zu
einer breitgefächerten Software geleistet, die über dieses System im Vertrauen
auf widerspruchsfreie Anwendung des System verteilt wurde; es obliegt dem
Autor/Spender zu entscheiden, ob er oder sie willens ist, die Software über ein
anderes System zu verteilen, und ein Lizenznehmer kann diese Wahl nicht
aufzwingen.
Dieser Absatz beabsichtigt, gründlich klarzustellen, was als Folge für den Rest
dieser Lizenz angenommen wird.
8. Ist die Verteilung und/oder die Verwendung des Programms in bestimmten
Ländern aufgrund von Patenten oder urheberrechtlichen Schnittstellen
eingeschränkt, kann der originale Copyright-Inhaber, der das Program dieser
Lizenz unterstellt, eine ausdrückliche, geografische Verteilungsbeschränkung
hinzufügen, welche die betreffenden Länder ausklammert, so dass die
Verteilung nur in oder unter Ländern gestattet ist, die auf diese Weise nicht
ausgeschlossen wurden. In derartigen Fällen enthält diese Lizenz diese
Einschränkungen, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz geschrieben wurden.
9. Die Free Software Foundation darf überarbeitete und/oder neue Versionen von
dieser allgemeinen, öffentlichen Lizenz von Zeit zu Zeit veröffentlichen.
Derartige neue Versionen werden dem Geiste der vorliegenden Version ähnlich
sein, könnten sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder
Belange anzusprechen.
Jede Version wird mit einer charakteristischen Versionsnummer versehen.
Wird im Programm eine Versionsnummer von dieser Lizenz angegeben, die sich
auf sie und "eine spätere Version" bezieht, haben Sie die Wahl, den Klauseln und
Bedingungen der betreffenden Version oder einer später von der Free Software
Foundation veröffentlichten Version Folge zu leisten. Wird im Programm keine
Versionsnummer von dieser Lizenz angegeben, können Sie sich an eine
beliebige, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version halten.
10. Möchten Sie Teile des Programms in andere freie Programme einfügen, deren
Verteilungsbedingungen anders sind, dann bitten Sie den Autor schriftlich um
Erlaubnis. Wenden Sie sich bei Software, die urheberrechtlich von der Free